Thüringen: Neue GRW-Richtlinie 2026 – bis zu 40 % Zuschuss

Thüringen: Neue GRW-Richtlinie 2026 – bis zu 40 % Zuschuss

Thüringen: Neue GRW-Richtlinie 2026 – bis zu 40 % Zuschuss

Förderzeitraum: 01.08.2026 – 31.07.2031
GRW Richtlinie Thüringen 2026

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum hat die GRW-Investitionsförderung in Thüringen mit Wirkung zum 1. August 2026 neu gefasst. Gefördert werden betriebliche Investitionen unter anderem in neue oder bestehende Betriebsstätten, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierungen, grundlegende Prozessänderungen und Transformationsvorhaben.

 

 

Was verbessert sich ab 01.08.2026?

Die neue Fassung erleichtert den Förderzugang deutlich: KMU müssen die Zahl ihrer Arbeitsplätze künftig nur noch um 5 % statt bisher 10 % erhöhen. Alternativ können Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, wenn sie ihre Arbeitsproduktivität im Zweckbindungszeitraum um mindestens 10 % steigern.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in förderfähigen Thüringer Regionen. Auch Investitionen des Tourismusgewerbes sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen können unter den jeweiligen Voraussetzungen einbezogen sein.

 

Fördermittel wofür?

Förderfähig sind insbesondere:

  • Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten
  • Diversifizierung der Produktion oder Leistungen
  • grundlegende Änderungen von Produktions- und Geschäftsprozessen
  • Transformations-, Umwelt- und Energieeffizienzinvestitionen

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss. Regulär können – abhängig von Fördergebiet, Vorhaben und beihilferechtlicher Einordnung – Fördersätze von bis zu 40 % für kleine Unternehmen, 30 % für mittlere Unternehmen und 20 % für große Unternehmen erreicht werden. Bei bestimmten Umwelt- und Energieeffizienzvorhaben können höhere Beihilfeintensitäten möglich sein.

 

Förderprogramm

Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – GRW-Richtlinie – ab 01.08.2026

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

Weitere Beiträge

BiodivFuture: Förderung für neuartige Ökosysteme und Biodiversität
Förderzeitraum: 09.09.2026 – 10.11.2026
Sustainable Blue Economy Partnership: 4. Förderaufruf 2026
Förderzeitraum: 14.09.2026 – 16.11.2026
EUREKA-Cluster ITEA Call 2026: Internationale F&E für digitale Systeme
Förderzeitraum: 15.09.2026 – 02.11.2026

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!