Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier
05. Februar 2024

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Förderzeitraum: 02.02.2024 – 31.12.2038
Corporate,Concept,To,Invest,In,The,Environment,Social,And,Governance.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rheinischen Revier den Aufbau und die Erweiterung zukunftsfähiger Innovationsfelder durch die Unterstützung von Innovationsverbünden. Diese Verbünde, bestehend aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Unternehmen und gegebenenfalls weiteren Partnern, sollen selbstgewählte Forschungs- und Innovationsthemen mit hoher Anwendungsorientierung bearbeiten. Sie können in ihrer Größe und Zusammensetzung je nach Projektinhalt variieren.

 

Mögliche förderwürdige Verbünde wären beispielsweise:

  • unternehmensgetriebene Verbünde, die auf wirtschaftliches Innovationspotenzial fokussieren;
  • wissenschaftsgetriebene Verbünde, die längerfristige Forschungsthemen mit Relevanz für KMUs adressieren;
  • thematisch breit aufgestellte Verbünde, die Innovationsimpulse durch die Zusammenarbeit verschiedenster Partner setzen. Diese sollen Innovationen vorantreiben, die für die Region nachhaltig sind und neue Anwendungsfelder erschließen.

 

Förderfähig sind sowohl die Erstellung und bei besonders erfolgsversprechenden Projekten auch die Implementierung eines Konzeptes.

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. bis zu 50 %

 

Fördermittelberatung durch die Subventa GmbH unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de

 

Bild von Deemerwha studio

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