Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung, Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten in Bayern.
Gegenstand der Förderung sind:
Die Förderung erfolgt im Rahmen separater Aufrufe. Im Rahmen des fünften Förderaufrufs werden bis zu 3,0 Mio. EUR für den Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur bereitgestellt. Schnellladeinfrastruktur und Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur werden mit diesem Aufruf nicht gefördert.
Ziel ist es, den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu stützen und einen funktionierenden Wettbewerb zwischen Anbietern von Ladeinfrastruktur zu etablieren.
Art und Höhe der Fördermittel
Zuschuss bis zu 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 150.000 €.
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