5. Aufruf: Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern (02.12.2019 – 14.02.2020)

5. Aufruf: Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern (02.12.2019 – 14.02.2020)

5. Aufruf: Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern (02.12.2019 – 14.02.2020)

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung, Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten in Bayern.

Gegenstand der Förderung sind:

  • die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (ab 3,7 Kilowatt bis einschließlich 22 Kilowatt) und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie
  • bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen separater Aufrufe. Im Rahmen des fünften Förderaufrufs werden bis zu 3,0 Mio. EUR für den Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur bereitgestellt. Schnellladeinfrastruktur und Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur werden mit diesem Aufruf nicht gefördert.

Ziel ist es, den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu stützen und einen funktionierenden Wettbewerb zwischen Anbietern von Ladeinfrastruktur zu etablieren.

Art und Höhe der Fördermittel

Zuschuss bis zu 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 150.000 €.

 

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