7. IGP-Call 2026 für neue Geschäftsmodelle

7. IGP-Call 2026 für neue Geschäftsmodelle

7. IGP-Call 2026 für neue Geschäftsmodelle

Förderzeitraum: 10.06.2026 – 20.08.2026
7. IGP-Call 2026 für neue Geschäftsmodelle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) marktorientierte nichttechnische Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen neue Geschäftsmodelle, Services, Organisationsformen, Plattformformate und weitere Pionierlösungen, bei denen nicht die Technologie selbst, sondern die Neuartigkeit der Problemlösung entscheidend ist.

Der aktuelle 7. Call ist am 10.06.2026 gestartet und richtet sich an gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen. Gefördert werden insbesondere Cross-Innovationen, also neue Lösungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Die Frist für Teilnahmeanträge endet am 20.08.2026 um 15:00 Uhr.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich:

  • Gründungen
  • Selbstständige
  • gemeinwohlorientierte Unternehmen
  • Social Startups
  • kreativwirtschaftliche Unternehmen
  • Handwerksbetriebe
  • mittelständische Unternehmen

Förderfähig sind nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen. Forschungseinrichtungen, einschließlich Hochschulen, können als Kooperationspartner in die Vorhaben eingebunden werden.

Verbundene Unternehmen gelten dabei als Einheit und können nicht als eigenständige Kooperationspartner auftreten.

 

Fördermittel wofür?

Gefördert werden gemeinschaftlich entwickelte nichttechnische Innovationen mit klarem Marktbezug. Entscheidend ist, dass die beteiligten Unternehmen gemeinsam an einer neuartigen Lösung arbeiten, die gegenüber bestehenden Angeboten deutliche Vorteile verspricht.

Förderfähig sind insbesondere:

  • neue Geschäftsmodelle
  • Pionierlösungen von Unternehmen
  • Cross-Innovationen
  • neue Organisationsdesigns
  • innovative Services
  • digitale Anwendungen
  • neue Plattformformate
  • kreativwirtschaftliche Konzepte
  • Kooperationen zwischen Startups und Mittelstand
  • Kooperationen zwischen Handwerk und Digitalunternehmen

Auch Kooperationen aus eng verwandten Branchen oder Disziplinen sind möglich, wenn der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit deutlich wird.

Bewertet werden unter anderem Innovationshöhe, Vermarktungschancen, positive Effekte auf Dritte, Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten sowie Förderbedarf und Anreizeffekt.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Machbarkeitsprojekte:
    kleinere Projekte zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit
  • Marktreifeprojekte:
    größere Projekte zur Ausreifung, Markterprobung und Marktüberleitung
  • Kleinstunternehmen:
    bis zu 70 % bei Machbarkeitsprojekten und bis zu 55 % bei Marktreifeprojekten
  • Kleine Unternehmen:
    bis zu 65 % bei Machbarkeitsprojekten und bis zu 50 % bei Marktreifeprojekten
  • Mittlere Unternehmen:
    bis zu 60 % bei Machbarkeitsprojekten und bis zu 45 % bei Marktreifeprojekten
  • Gemeinnützige KMU:
    bis zu 75 % bei Machbarkeitsprojekten und bis zu 60 % bei Marktreifeprojekten
  • Forschungseinrichtungen:
    bis zu 100 % bei Einbindung in ein förderfähiges Kooperationsprojekt

Die Projektlaufzeit beträgt bei Machbarkeitsprojekten in der Regel höchstens 12 Monate und bei Marktreifeprojekten in der Regel höchstens 24 Monate.

 

Förderprogramm

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) – 7. Call: Gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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