Förderaufruf „KI4Energy“

Förderaufruf „KI4Energy“

Förderaufruf „KI4Energy“

Förderzeitraum: 23.07.2026 – 30.06.2027
Förderaufruf „KI4Energy“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit KI4Energy den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Data Science in der Energie- und Wasserstoffforschung. Ziel ist es, exzellente KI-Forschung mit Energie-, Wasserstoff- und Materialtechnologien zu verbinden und so neue Grundlagen für eine digitale, resiliente und nachhaltige Energiezukunft zu schaffen.

Die Fördermaßnahme ist Teil des 7. Energieforschungsprogramms und konzentriert sich auf die Grundlagenforschung sowie den Übergang zu anwendungsorientierten Konzepten.

 

Fördermittel für wen?

Die Förderung richtet sich insbesondere an Forschungsakteure, die innovative Projektideen an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz, Data Science, Energie-, Wasserstoff- und Materialforschung entwickeln.

Antragsberechtigt sind im Rahmen des zugrunde liegenden 7. Energieforschungsprogramms insbesondere:

  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Verbundpartner aus Wissenschaft und Wirtschaft
  • Forschungskonsortien mit Bezug zur Energie- und Wasserstoffforschung

Besonders relevant sind Arbeitsgruppen und Konsortien, die Kompetenzen in KI, Datenanalyse, Energiesystemen, Wasserstofftechnologien, Materialforschung, Modellierung oder digitaler Infrastruktur bündeln.

 

Fördermittel wofür?

Gefördert werden innovative, noch unerprobte Projektideen, deren technische Machbarkeit zunächst im Rahmen eines Proof of Concept nachgewiesen werden soll. Die Vorhaben sollen erste wissenschaftlich-technische Erkenntnisse liefern und prüfen, ob sich eine Idee grundsätzlich für eine Weiterentwicklung eignet.

Die Förderung adressiert insbesondere vier Themenfelder:

  • Data Science und KI-gestützte Analytik:
    Verbesserung von Datenqualität, Vorhersagefähigkeit und KI-basierter Auswertung in Energie- und Materialsystemen, etwa durch Machine Learning, Federated Learning, synthetische Daten oder Datentreuhänder-Modelle
  • Digitale Zwillinge und Systemmodellierung:
    Entwicklung simulativer und adaptiver Systemmodelle zur Planung, Steuerung und Bewertung von Energieerzeugung, Energieverbrauch, Energietransport und Energiespeicherung
  • Autonome Systeme und Predictive Maintenance:
    Entwicklung selbstlernender Systeme zur vorausschauenden Wartung, Überwachung und Optimierung technischer Anlagen und kritischer Energieinfrastrukturen
  • Adaptive KI-Plattformen und Entscheidungsunterstützung:
    Aufbau vernetzter, lernfähiger und menschzentrierter KI-Umgebungen, einschließlich spezialisierter Sprachmodelle für energiewirtschaftliche Anwendungen und Human-in-the-Loop-Ansätzen

Darüber hinaus können Schnittstellen zu angrenzenden Forschungsfeldern wie der Materialwissenschaft gefördert werden, insbesondere wenn KI-Methoden zur Entwicklung neuer Werkstoffe für Energiespeicherung, Katalyse oder Wasserstofftechnologien beitragen.

Die Projekte sollen zur digitalen Vernetzung bestehender Forschungsinfrastrukturen beitragen, Daten interoperabel nutzbar machen und den Austausch zwischen Laboren, Rechenzentren, Forschungseinrichtungen und Industriepartnern verbessern.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Grundlage des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
    in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten; grundsätzlich wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % erwartet
  • Grundlagenforschung:
    bis zu 100 % der beihilfefähigen Kosten
  • Industrielle Forschung:
    bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • Experimentelle Entwicklung:
    bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten
  • Durchführbarkeitsstudien:
    bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • KMU-Zuschläge:
    bei mittleren Unternehmen plus 10 Prozentpunkte, bei kleinen Unternehmen plus 20 Prozentpunkte möglich
  • Kooperations- oder Verbreitungsbonus:
    zusätzlich plus 15 Prozentpunkte möglich, zum Beispiel bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Verbreitung der Ergebnisse
  • Maximale Beihilfeintensität:
    bei industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten möglich
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen:
    bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten
  • Hochschulen und Universitätskliniken:
    zusätzlich 20 % Projektpauschale bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben

Förderfähig sind insbesondere Personal, spezialisierte IT-Infrastruktur, Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, Wissen, Patente, Beratung sowie weitere projektbezogene Gemein- und Betriebskosten. Die konkrete Förderquote hängt von Antragsteller, Forschungskategorie, Projektzuschnitt und beihilferechtlicher Einordnung ab.

Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Gefördert werden Vorhaben bis einschließlich Technology Readiness Level 3 (TRL 1–3). Projektskizzen können kontinuierlich eingereicht werden.

 

Förderprogramm

Förderaufruf „KI4Energy“ – Künstliche Intelligenz und Data Science als Schlüsseltechnologien für die Energie- und Wasserstoffforschung

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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