Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg“

Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg“

Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg“

Förderzeitraum: bis 31.12.2025
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Die Elektromobilität ist eine der entscheidenden Stellschrauben für die Senkung der CO2-Emmissionen und damit einhergehend auch zur Erreichung der Klimaschutzziele. Außerdem führt eine Stärkung der Elektromobilität auch zu einer verringerten Abhängigkeit gegenüber dem Import fossiler Brennstoffe aus dem Ausland. Das Land Baden-Württemberg fördert daher aktuell den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit Zuschüssen, um die wachsenden Fahrzeugzahlen mit elektrischen Antrieben in Zukunft versorgen zu können.

 

Gegenstand der Förderung ist

  • die Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur
  • die Ersatzbeschaffung und Modernisierung von Ladeinfrastruktur
  • der Netzanschluss für zu errichtende Ladeinfrastruktur

 

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 60 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von Lee Rosario

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