FuE-Förderung nukleare Sicherheit

FuE-Förderung nukleare Sicherheit

FuE-Förderung nukleare Sicherheit

Förderzeitraum: 08.12.2025 – 31.12.2026
FuE-Förderung nukleare Sicherheit

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nuklearen Sicherheit. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt – mit Fokus auf Reaktorsicherheit, sichere Zwischenlagerung/Behandlung hochradioaktiver Abfälle, Endlagerung sowie Querschnittsthemen wie Wissensmanagement und Safeguards.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt (jeweils mit FuE-Kapazitäten in Deutschland) sind:

  • Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen

  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. KMU

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird anwendungsorientierte Grundlagenforschung in vier Forschungsgebieten:

A. Reaktorsicherheitsforschung

  • A1 Sicherheit von Komponenten und Strukturen (Prüfung/Bewertung)

  • A2 Nachweisverfahren für Transienten, Stör- und Unfälle

  • A3 Mensch-Technik-Wechselwirkung & probabilistische Sicherheitsanalysen

B. Verlängerte Zwischenlagerung & Behandlung hochradioaktiver Abfälle

  • B1 Verlängerte Zwischenlagerung (über genehmigte Zeiträume hinaus)

  • B2 Abfallbehandlungs-/Konditionierungsoptionen für die Endlagerung

  • B3 Behandlungs- und Entsorgungsoptionen (inkl. neuartiger/ausländischer Ansätze)

C. Endlagerforschung

  • C1 Standortauswahl

  • C2 Sicherheits- und Endlagerkonzepte, Endlagertechnik, (geo-)technische Barrieren

  • C3 Sicherheitsnachweis

D. Querschnittsfragen

  • D1 Wissens- und Kompetenzmanagement

  • D2 Sozio-technische Fragestellungen

  • D3 Kernmaterialüberwachung (Safeguards)

Übergeordnet: Sicherheitsverbesserung, wissenschaftliche Grundlagen für Entsorgung/Endlagerung sowie Kompetenz- und Nachwuchsentwicklung.

 

Wie wird gefördert?

  • Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Grundlagenforschung: bis 100 %

    • Industrielle Forschung: i.d.R. bis 50 % (mit Erhöhungen bis max. 80 % möglich)

    • Experimentelle Entwicklung: i.d.R. bis 25 % (Erhöhungen möglich)

    • Durchführbarkeitsstudien: bis 50 % (KMU-Erhöhung möglich)

  • Maximale Förderbeträge je Unternehmen/Vorhaben:
    • 25 Mio. EUR (überwiegend experimentelle Entwicklung)

    • 35 Mio. EUR (überwiegend industrielle Forschung)

    • 55 Mio. EUR (überwiegend Grundlagenforschung)

    • 8,25 Mio. EUR je Durchführbarkeitsstudie

 

Förderprogramm

Bekanntmachung der Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von FOTOGRIN

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