Modernisierung von Binnenschiffen: 3. Aufruf

Modernisierung von Binnenschiffen: 3. Aufruf

Modernisierung von Binnenschiffen: 3. Aufruf

Förderzeitraum: 06.02.2026 – 26.03.2026
Modernisierung von Binnenschiffen: 3. Aufruf

Mit dem 3. Aufruf zur Antragseinreichung stellt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) bis zu 20 Mio. € für Maßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt bereit. Bewilligungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Gefördert werden die Ausrüstung von Neubauten und Bestandsbinnenschiffen mit emissionsfreien bzw. emissionsärmeren Antriebssystemen sowie die nachhaltige Modernisierung – mit einem klaren Fokus auf messbare Umweltwirkung und schneller Umsetzbarkeit.

 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen (natürliche Person oder juristische Person privatrechtlich) mit Sitz/selbständiger Niederlassung in Deutschland

  • Eigentümer eines im deutschen Binnenschiffsregister eingetragenen Binnenschiffs (oder Eintragung bis Verfahrensabschluss)

  • Schiff wird gewerblich in der Binnenschifffahrt genutzt (v. a. Bundeswasserstraßen/Landesgewässer)

  • Gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach § 7 BinSchUO

  • Bei Fahrgastschiffen: > 12 Fahrgäste (gebaut und eingerichtet)

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden in diesem Aufruf:

a) Emissionsfreie Antriebssysteme

  • Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und Bestandsschiffen mit emissionsfreien Antrieben

b) Sauberes Fahrgastschiff

  • Ausrüstung von Neubauten und Bestandsschiffen im Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren

c) Sauberes Güterschiff

  • Ausrüstung von Neubauten und Bestandsschiffen im Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen

 

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

  • Förderhöhe (Investitionsmehrausgaben):

    • a) Emissionsfreie Schiffe:

      • Neubauten: bis zu 100 %

      • Bestandsschiffe: bis zu 80 %

    • b) & c) Saubere Schiffe: bis zu 70 %

  • Wichtig: Gefördert werden zusätzlich verursachte, notwendige und angemessene Investitions(mehr)ausgaben. Eigenleistungen (z. B. bestehende Infrastruktur, Stammpersonal) sind nicht förderfähig.

Deckelung je Unternehmen:

  • Pro Unternehmen (verbundene Unternehmen zählen als eins) max. 2 Mio. € Gesamtzuwendung je Aufruf.

  • Schiffsneubauten: bis 4,5 Mio. € je Unternehmen – nur, wenn die Maßnahme vollständig 2026 durchgeführt, abgerufen und ausgezahlt wird; sonst gilt ebenfalls 2 Mio. €.

 

Förderprogramm

Dritter Aufruf zur Antragseinreichung vom 06.02.2026 gemäß der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von dwphotos

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