Mit der Richtlinie „MedTech for Women – Innovationswettbewerb zur Verbesserung der Frauengesundheit“ fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung der Frauengesundheit. Im Fokus stehen disruptive Medizintechnik und Gesundheitstechnologien, die Versorgungslücken schließen und neue Ansätze für Diagnose, Therapie und Prävention in frauenspezifischen oder frauendominierten Erkrankungen schaffen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen und Großunternehmen
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und Pflegereinrichtungen
- Verbände und Vereine
Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vorhanden sein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Einzel- und Verbundprojekte zur Verbesserung der Frauengesundheit. Im Mittelpunkt stehen innovative und disruptive technologische Ansätze in den Bereichen Diagnose und Therapie.
Förderfähig sind insbesondere Vorhaben zu:
- Gynäkologie
- Neurologie
- klinische Immunologie
- KI-basierten Diagnose- und Therapiesystemen
- adaptiver Wirkstofffreisetzung
- Neuromodulation
- innovativer Sensorik
- Biomarker-Analyse
- vokalen Biomarkern
- repräsentativen Trainingsdaten zur Reduzierung des Gender Data Gap
- Entwicklung eines funktionsfähigen Demonstrators
Die Vorhaben müssen einen klaren medizinischen Anwendungsfall mit hohem Bedarf adressieren und eine realistische Markt- und Verwertungsperspektive aufweisen.
Nicht förderfähig sind Projekte, die
- ausschließlich auf der Kombination von Wearables und Smartphones basieren
- reine Consumer-Anwendungen oder Smartphone-Apps entwickeln
- Frauengesundheit nur randständig adressieren
- in erster Linie auf die Erforschung von Pathomechanismen abzielen
- ausschließlich die Datenerhebung zum Ziel haben
- auf pharmakologische Wirkstoffentwicklung abzielen
- ausschließlich sonstige klinische Prüfungen gemäß Artikel 82 MDR durchführen
- im Wesentlichen die direkte Zulassung oder Zertifizierung eines Medizinproduktprototyps bezwecken
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Unternehmen: bis zu 100 % bei Grundlagenforschung, bis zu 50 % bei industrieller Forschung, bis zu 25 % bei experimenteller Entwicklung
- KMU: Zuschläge möglich, insgesamt bis zu 80 %
- Hochschulen und nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %
- Hochschulen und Universitätskliniken: zusätzlich 20 % Projektpauschale
Förderprogramm
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „MedTech for Women – Innovationswettbewerb zur Verbesserung der Frauengesundheit“ (MT4W)
Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH
Bild von Mikhaylovskiy