
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) unterstützt mit dem Förderschwerpunkt Digital Innovation kleine und mittlere Unternehmen bei investiven Digitalisierungsvorhaben in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, innovative Digitalisierungsprozesse in Unternehmen zu fördern und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Der 7. Förderaufruf startet am 29.07.2026 um 13:00 Uhr. Die Antragstellung erfolgt online über das IB-Kundenportal. Der Aufruf wird geschlossen, sobald 60 Antragseingänge erreicht sind. Das Budget beträgt bis zu 4,2 Mio. Euro.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt.
Gefördert werden Unternehmen aller Branchen, die ein investives Digitalisierungsvorhaben in einer oder mehreren Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt durchführen wollen.
Pro Wettbewerbsrunde darf nur ein Antrag je Unternehmen beziehungsweise Unternehmensverbund gestellt werden. Werden mehrere Anträge eingereicht, scheiden alle Anträge der Antragsrunde aus. Die Antragsberechtigung erlischt außerdem, wenn bereits zwei Projekte während der Laufzeit der Richtlinie als förderfähig ausgewählt wurden.
Gefördert werden investive Digitalisierungsvorhaben mit innovativem Charakter. Im Mittelpunkt steht nicht die reine Anschaffung von Hard- oder Software, sondern die nachvollziehbare Digitalisierung von Produkten, Prozessen, Geschäftsmodellen, Geschäftsabläufen, Marketing, Vertrieb oder IT-Sicherheit.
Förderfähig sind insbesondere:
Beispiele für mögliche Vorhaben sind digitale Plattformen, Anwender- oder produktbegleitende Steuerungssoftware, IT-gestützte Managementsysteme, digitale Vertriebskanäle, die Vernetzung von ERP-, BDE-, MES-, CRM- oder Shop-Systemen, medienbruchfreie Produktionssysteme, datenbasierte Dienstleistungen, Predictive Maintenance, Augmented-Reality- oder Virtual-Reality-Lösungen, cyber-physische Systeme, digitale Workflows und digitale Zwillinge.
Wichtig ist eine belastbare Projektskizze. Darin müssen Ausgangssituation, technologische Ausgangslage, Innovationsgehalt, geplanter Digitalisierungsprozess, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nachvollziehbar beschrieben werden.
Eine reine Ersatzbeschaffung, die Weiterentwicklung eines bereits geförderten Projektes oder ein Vorhaben ohne erkennbaren innovativen Charakter kann zur Ablehnung führen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen, Leistungen Dritter, Sachausgaben sowie Personalausgaben für zusätzlich eingestelltes Personal.
Die Auswahl erfolgt anhand von Projektauswahlkriterien und nicht mehr wie bisher im Wettbewerbsverfahren. Die Förderstelle bewertet insbesondere den Innovationsgehalt, die Nutzerzahl, die Effizienz, die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit des Vorhabens.
Digital And Creative Economy – Förderschwerpunkt Digital Innovation, 7. Förderaufruf
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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