Fördermittel für Forschungshubs „Hydrogen4Future“

Fördermittel für Forschungshubs „Hydrogen4Future“

Fördermittel für Forschungshubs „Hydrogen4Future“

Förderzeitraum: 28.07.2026 – 30.09.2026
Fördermittel für Forschungshubs „Hydrogen4Future“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit der Richtlinie „Hydrogen4Future“ Forschungshubs für neue Wasserstofftechnologien. Ziel ist es, technologische Grundlagen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu schaffen und neue Technologiegenerationen entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette vorzubereiten.

Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech Agenda Deutschland und greift Themen des 7. Energieforschungsprogramms sowie der Strategie Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) auf. Gefördert werden risikoreiche Projekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung, insbesondere im Bereich Technology Readiness Level 1 bis 3. Projektskizzen können bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insb, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • kommunale Einrichtungen
  • Verbände
  • weitere Rechtspersonen

Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss bei Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein. Bei Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Rechtspersonen ist eine entsprechende Einrichtung in Deutschland erforderlich.

Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbundprojekte, Forschungshubs, Nachwuchsgruppen sowie internationale Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Bezug zu Wasserstofftechnologien.

 

Fördermittel wofür?

Gefördert werden Vorhaben der anwendungsorientierten Grundlagenforschung zu Wasserstofftechnologien. Die Vorhaben sollen einen deutlichen Innovationsgewinn gegenüber dem Stand von Wissenschaft und Technik aufweisen und einen Beitrag zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft leisten.

Im Mittelpunkt stehen vier Fokusthemen:

  • Elektrolyse – Wasserstoffproduktion weltweit:
    grundlegende Innovationen zur Senkung von Investitions- und Betriebskosten, zur Steigerung von Effizienz, Lebensdauer und Robustheit sowie zu neuen Komponenten, Materialien, Fertigungsverfahren und Elektrolysekonzepten
  • Offshore-Wasserstoff und Derivate:
    Forschung zu Wasserstoff- und Power-to-X-Erzeugung auf See, einschließlich Prozessschritten, Infrastruktur, Transport, Sicherheit, Umweltaspekten, Gesamteffizienz und Robustheit
  • Transport und Speicherung:
    Materialien, Komponenten und Konzepte für sicheren und effizienten Wasserstofftransport, Flüssigwasserstoff, Wasserstoffderivate, Wasserstoffträger, großvolumige Speicherung, Pipelines und Infralogistik
  • Power-to-X:
    Forschung zu effizienten und kostengünstigen Power-to-X-Prozessketten, insbesondere für Anwendungen, die sich nur schwer direkt elektrifizieren lassen

Gefördert werden können außerdem Forschungshubs, in denen Verbundprojekte, Nachwuchsgruppen und internationale Kooperationsprojekte thematisch gebündelt werden. Diese Hubs sollen Forschungsaktivitäten, Forschungsinfrastrukturen und Akteure standortübergreifend vernetzen.

Zusätzlich können Nachwuchsgruppen an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen gefördert werden. Ziel ist es, junge Wissenschaftler beim Aufbau eigener Forschungsgruppen im Bereich nachhaltiger Wasserstofftechnologien zu unterstützen.

Ebenfalls vorgesehen sind internationale Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Diese sollen gemeinsame Grundlagenstudien, methodische Expertise, offene Forschungsplattformen und Forschung entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette ermöglichen.

Voraussetzung ist grundsätzlich die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Forschungshubs. Die Vorhaben sollen die Machbarkeit neuer Technologien im Labormaßstab nachweisen und eine klare Perspektive für spätere Skalierung, Anwendung und wirtschaftliche Verwertung erkennen lassen.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Unternehmen:
    anteilige Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten mit angemessener Eigenbeteiligung
  • Grundlagenforschung:
    bis zu 100 % der beihilfefähigen Kosten
  • Industrielle Forschung:
    bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • Experimentelle Entwicklung:
    bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten
  • Durchführbarkeitsstudien:
    bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • KMU-Zuschläge:
    bei mittleren Unternehmen plus 10 Prozentpunkte, bei kleinen Unternehmen plus 20 Prozentpunkte möglich
  • Kooperations- oder Verbreitungsbonus:
    zusätzlich plus 15 Prozentpunkte möglich
  • Maximale Beihilfeintensität:
    bei industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung bis zu 80 % möglich
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen:
    bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten bis zu 100 % Förderung möglich
  • Hochschulen und Universitätskliniken:
    zusätzlich 20 % Projektpauschale bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben
  • Reguläre Projekte:
    Förderzeitraum in der Regel 4 Jahre
  • Nachwuchsgruppen:
    Förderzeitraum in der Regel 5 Jahre, mit Zwischenevaluation nach 3 Jahren

Für Innovationsbeihilfen für KMU sind bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten möglich. Für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste kann die Förderquote unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % betragen, sofern der Gesamtbetrag innerhalb von drei Jahren 220.000 Euro je Unternehmen nicht übersteigt.

Für bestimmte Investitionsbeihilfen im Bereich erneuerbarer Wasserstoff können bis zu 45 % der beihilfefähigen Kosten gefördert werden. Bei kleinen Unternehmen ist ein Zuschlag von 20 Prozentpunkten, bei mittleren Unternehmen von 10 Prozentpunkten möglich.

Förderfähig sind insbesondere Personal, Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, Wissen, Patente, Beratung, zusätzliche Gemeinkosten, sonstige Betriebskosten sowie Ausgaben für Wissenschaftskommunikation und Aktivitäten der Forschungshubs.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst ist eine Projektskizze einzureichen. Nach positiver Bewertung können ausgewählte Antragsteller zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert werden.

 

Förderprogramm

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Forschungshubs „Hydrogen4Future“

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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