
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Investitionen in Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen. Für den Förderaufruf stehen bis zu 14 Mio. Euro bereit. Die Fahrzeuge sollen dauerhaft im öffentlichen Personen- oder Güterverkehr eingesetzt werden.
Anträge sind bis zum 15.10.2026 möglich.
Antragsberechtigt sind insbesondere:
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Gefördert werden:
Möglich sind Regelbetrieb und Erprobung mit anschließendem dauerhaftem Einsatz. Der Zweckbindungszeitraum beträgt drei Jahre ab Inbetriebnahme. Vorhaben in Modellregionen werden besonders berücksichtigt.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je Antragsteller gelten folgende Obergrenzen:
Die Abwicklung erfolgt über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.
Förderaufruf für unterstützende Maßnahmen zur Ausrüstung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen 2026
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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