Stromspeicher-Richtlinie

Stromspeicher-Richtlinie

Stromspeicher-Richtlinie

Das Land Berlin fördert netzdienliche Stromspeicher, die dauerhaft in Verbindung mit neu zu installierenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen errichtet werden.

Mitfinanziert wird die Anschaffung eines Speichersystems, nicht die Anschaffung einer Photovoltaikanlage.

Ziel der Förderung ist die Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele des Landes Berlin.

 

Art und Höhe

Zuschüsse – 300 EUR je kWh, maximal jedoch 15.000 EUR pro System.

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Berlin

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!