Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Flugplätzen in Niedersachsen – Corona-Hilfen Flugplätze

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Flugplätzen in Niedersachsen – Corona-Hilfen Flugplätze

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Flugplätzen in Niedersachsen - Corona-Hilfen Flugplätze

Förderzeitraum: 15.09.2020-31.12.2021
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Der Flugverkehr musste aufgrund der Corona-Pandemie nahezu vollständig eingestellt werden, wodurch Flughäfen und Landeplätze einen enormen Einnahmeausfall, trotz laufender Fixkosten, zu verzeichnen haben.

Ziel der Fördermittel ist es Flugplätze und das dezentrale Flugplatznetz in Niedersachsen zu unterstützen und weiter zu erhalten. Außerdem soll die Daseinsvorsorge sichergestellt werden.

Gefördert werden Betreiber von Flugplätzen in Niedersachsen, die für den öffentlichen Flugverkehr genutzt werden, den Betrieb pandemiebedingt einstellen mussten und für die Daseinsvorsorge, bzw. die regionale Wirtschaft von Bedeutung sind.

Zuschuss bis zu 800.000€ möglich, für internationale Verkehrsflughäfen bis zu 1.703.000€.

Zuschusshöhe

a) für die Flugplätze Baltrum, Langeoog, Harle, Norddeich und von den Bewegungszahlen vergleichbare Plätze im Jahr 2020 je 29.000 EUR sowie im Jahr 2021 je 24.000 EUR,

b) für die Flugplätze Wangerooge, Norderney, Juist, Borkum, Wilhelmshaven, Emden, Nordhorn-Lingen, Cuxhaven/Nordholz, Hildesheim und von den Bewegungszahlen vergleichbare Plätze im Jahr 2020 je 93.000 EUR sowie im Jahr 2021 je 72.000 EUR,

c) für Verkehrsflughäfen je 800.000 EUR,

d) für internationale Verkehrsflughäfen mit mehr als 1 Mio. Passagierinnen und Passagieren im Jahr 2019 zusätzlich zu Buchstabe c bis zu je 1.703.000 EUR

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 4899765 (lizenzfrei)

 

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