Förderprogramme
Sachsen-Anhalt

Fördermittel in Sachsen-Anhalt abrufen

Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen Jahren zu einem leistungsstarken Wirtschaftsstandort mit wachsender Innovationskraft entwickelt. Strategisch in der Mitte Deutschlands gelegen, profitieren Unternehmen von moderner Infrastruktur, qualifizierten Fachkräften und einer hohen Branchenvielfalt – von Industrie und Handwerk bis zu Zukunftsfeldern wie erneuerbare Energien, Digitalisierung und Biotechnologie. Das Land stellt attraktive Fördermittel bereit, um Investitionen in Wachstum, Innovation, Energieeffizienz und Digitalisierung voranzubringen. Unternehmen jeder Größe finden hier optimale Rahmenbedingungen, um Projekte erfolgreich umzusetzen und langfristig am Markt zu bestehen.

Um die attraktiven Fördermittel für Ihr Unternehmen in Sachsen-Anhalt optimal zu nutzen, steht Ihnen Subventa von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Auszahlung zur Seite.

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Digitalisierung: DIGITAL INNOVATION – Förderung digitaler Geschäftsprozesse

Mit der Fördermaßnahme „DIGITAL INNOVATION“ aus dem Programm „Digital And Creative Economy“ unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) Digitalisierungsvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen. Der Fokus liegt auf internen Abläufen, digitaler Außenwirkung sowie IT-Sicherheit.

  • Kleine Unternehmen
  • Mittlere Unternehmen
  • Investive Digitalisierungsvorhaben insbesondere in den Bereichen:
    • Interne Abläufe & Services
    • Digitale Außenwirkung und Markterschließung
    • IT-Sicherheit
  • Förderfähige Maßnahmen:
    • a) Produkte & Produktion
      • Neue digitale Produkte/Dienstleistungen
      • Digitale Produktionsverfahren
    • b) Geschäftsmodelle
      • Neue digitale Geschäftsmodelle
      • Weiterentwicklung bestehender Modelle
    • c) Geschäftsabläufe
      • Interne Prozesse
      • Kunden- und Lieferantenbeziehungen (z.B. Bestell- & Lagerprozesse)
    • d) Außendarstellung & Marketing
      • Webseiten, Apps, Webshops
      • Suchmaschinen- & Social Media Marketing
      • Personalisierte Kundenansprache
    • e) IT-Sicherheit
      • Cloud, Verschlüsselung, mobile Zugriffe, Signaturen
      • Datenschutz & Datensicherung
  • Förderfähige Kosten:
    • Konzeptentwicklung
    • Sachausgaben
    • Drittleistungen
    • Kosten für zusätzliches Personal
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 70.000 EUR
  • Beratungsleistungen: max. 6.000 EUR förderfähig
  • Bagatellgrenze: mindestens 3.000 EUR Zuschussvolumen erforderlich

Innovation: Forschung und Entwicklung 2021–2027

Innovative Ideen brauchen starke Unterstützung. Mit dem Programm „Forschung und Entwicklung 2021–2027“ fördert die IB Sachsen-Anhalt technologieorientierte Projekte in Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Innovative, technologieorientierte Projekte zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren
  • Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer
  • Förderfähige Ausgaben:
    • Personal (z. B. Forscher, Techniker)
    • Geräte und Ausrüstung
    • Auftragsforschung
    • laufende Projektkosten
    • Patent- und Schutzrechtsanmeldungen
  • Industrielle Forschung & experimentelle Entwicklung
    • Zuschuss:
      • I.d.R. bis zu 50 % (industrielle Forschung),
      • I.d.R. bis zu 25 % (experimentelle Entwicklung)
      • Erhöhung auf bis zu 70 % möglich
    • Förderhöhe:
      • Max. 500.000 EUR, mind. 200.000 EUR pro Projekt
      • Bis zu 3 Mio. € bei Pilotlinien/-projekten
    • Verbundprojekte: Hochschulen bis zu 100 % bei nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
    • Zuschuss:
      • KMU: bis zu 50 %,
      • Großunternehmen: bis zu 15 %
    • Förderhöhe:
      • Max. 500.000 EUR, mind. 200.000 EUR pro Projekt
  • Wissens- und Technologietransfer
    • Zuschuss: bis zu 70 %, max. 140.000 EUR
  • Patente
    • Zuschuss: bis zu 50 %, max. 50.000 EUR
    • Voraussetzung: erstmalige Sicherung von Ergebnissen aus geförderten FuE-Projekten
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Umweltschutz: Ressourceneffizienz-Förderung für KMU

Nachhaltigkeit wird belohnt: Das Programm zur Ressourceneffizienz Sachsen-Anhalt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen zur RessourcenschonungTreibhausgasminderung und Kreislaufwirtschaft.

Antragsberechtigt

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • Betriebsstätte muss in einem der folgenden Landkreise liegen:

    • Anhalt-Bitterfeld

    • Burgenlandkreis

    • Mansfeld-Südharz

    • Saalekreis

    • Kreisfreie Stadt Halle (Saale)

  • Von der Förderung ausgeschlossen
    • Unternehmen der Tabakindustrie

    • Unternehmen in Schwierigkeiten

    • Antragsteller, die einer EU-Rückforderungsanordnung wegen unzulässiger Beihilfen nicht nachgekommen sind

  • Förderung investiver und nichtinvestiver Maßnahmen zur Ressourcenschonung, Treibhausgasminderung und Kreislaufwirtschaft

 

  • Förderfähige Projekte:
    1. Produktentwicklung
      • Fokus auf Langlebigkeit, Wiederverwendung, Reparatur & Recyclingfähigkeit
    2. Abfallvermeidung in der Produktion
      • Substitution bedenklicher Chemikalien
      • Entwicklung/Marktplatzierung von Technologien für rohstoffliches Kunststoffrecycling
    3. Recyclingtechnologien
      • Neue oder verbesserte Anlagen für selektives Recycling
      • Vorbereitung auf zukünftige Abfallströme (z. B. Carbon- oder Glasfaserverbunde)
    4. Sekundärrohstoffe & regionale Kreisläufe
      • Marktstärkung für Rezyklate
      • Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten
  • Basis-Zuschuss: bis zu 40 % der beihilfefähigen Kosten
  • KMU-Zuschlag:
    • +20 % für kleine Unternehmen → bis zu 60 %
    • +10 % für mittlere Unternehmen → bis zu 50 %
  • Regionalbonus:
    • +15 % in Fördergebieten nach Art. 107(3)(a) AEUV (C-Fördergebiete)
    • +5 % in Fördergebieten nach Art. 107(3)(c) AEUV (D-Fördergebiete)
  • Maximale Beihilfeintensität: bis zu 80 %
  • Studien/Beratungen (Art. 49 AGVO):
    • 60 %, mit KMU-Zuschlag: bis zu 80 %
  • Beihilfeobergrenze: 30 Mio. EUR pro Unternehmen und Jahr

Wachstum: GRW Unternehmensförderung

Mit der GRW-Förderung („Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) unterstützt Sachsen-Anhalt Unternehmen bei Investitionen in Wachstum und Beschäftigungsaufbau.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

    • v.a. Produktion

    • Tourismus nur bei besonderem Landesinteresse

  • Sachkapitalbezogen
    • Errichtung (KMU und Konzerne)
    • Erweiterung (KMU)
    • Diversifizierung der Produktion (KMU und Konzerne)
    • grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses (KMU)
    • Modernisierung (KMU, max. 300.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren = De-minimis)
    • Erwerb von Vermögenswerten einer geschlossenen oder schließungsbedrohten Betriebsstätte (KMU)
    • Übergesetzliche Umweltschtzmaßnahmen (KMU und Konzerne)
  • Lohnkostenbezogen
    • Für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze über zwei Jahre
    • Sofern die jährlichen Bruttolohnkosten je Arbeitsplatz zwischen 36.000 EUR und 80.000 EUR liegen
  • Zuschuss i.d.R. in folgender max. Höhe

    • Kleines Unternehmen: max. 35 %
    • Mittleres Unternehmen: max. 25 %
    • Großes Unternehmen (Konzern): max. 15 %
    • Umweltschutzmaßnahmen: max. 45 %

Förderbank: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist die zentrale Förderbank des Landes und erster Ansprechpartner für Unternehmen bei allen Fragen rund um Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Förderdarlehen. Ob Digitalisierung, Innovation, Umweltschutz oder Wachstum:  Die IB bietet maßgeschneiderte Förderprogramme für jede Unternehmensphase.

Lassen Sie sich jetzt individuell beraten: Subventa begleitet Sie hinsichtlich Auswahl, Beantragung und Abruf Ihrer Fördermittel in Sachsen-Anhalt.

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