Hessen: Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte

Hessen: Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte

Hessen: Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte

Förderzeitraum: 24.08.2021-31.12.2021
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Seit einigen Jahren sind bundesweit in den Innenstädten ähnliche Prozesse zu beobachten. Immer mehr Geschäfte schließen ihre Filialen oder ziehen in zentralisierte Galerien und Einkaufszentren um. Dieser Prozess, der auch als „Verfall der Innenstädte“ bezeichnet wird, soll nun durch eine neue Förderrichtlinie im Bundesland Sachsen gestoppt und die Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte gestärkt werden. Ihr Ziel ist es, unterschiedliche Akteure zu vernetzen und Kooperationen zu fördern, um einen Zukunftsplan für die hessischen Innenstädte zu entwickeln.

Ziel der Förderung ist eine langfristige Sicherung der Attraktivität der innenstädtischen Räume durch die Herstellung sozialer, ökonomischer und ökologischer Zukunftsfähigkeit und innovativer Lösungen für die Bewältigung gegenwärtiger Herausforderungen. Dabei werden Planungen, Öffentlichkeitsarbeit und Strategieentwicklung gefördert (z.B. durch Machbarkeitsstudien, Gutachten etc.). Außerdem ist die Umgestaltung des öffentlichen Raums, Zwischennutzunge, Gebäudemodernisierungen oder Digitalisierungsmaßnahmen teil dieser neuen Förderrichtlinie, die jedoch noch viele andere relevante Themen für die Innenstädte beinhaltet.

Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Städte im Bundesland Hessen.

Fördermittel: Zuschuss max. 90 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Jörg Möller auf Pixabay

 

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