
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt Unternehmen beim Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Depotladeinfrastruktur für den elektrischen Straßengüterverkehr. Der zweite Förderaufruf 2026 gehört zum Programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029“. Dafür stehen 2,5 Millionen Euro bereit.
Antragszeitraum: 14.09.2026, 10:00 Uhr, bis 16.10.2026, 16:00 Uhr.
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die Güter auf öffentlichen Straßen transportieren.
Das Programm richtet sich insbesondere an:
Entscheidend ist der eigene Gütertransport. Die Förderung ist nicht auf klassische Logistikbetriebe beschränkt.
Gefördert wird der Aufbau neuer, nicht öffentlich zugänglicher Depotladeinfrastruktur für E-Gütertransportfahrzeuge in Bayern.
Förderfähig sind insbesondere:
Die Modernisierung oder der Ersatz bereits bestehender Ladeinfrastruktur ist in diesem Förderaufruf nicht förderfähig.
Die Anlagen dürfen während der dreijährigen Mindestbetriebsdauer nur eigene Fahrzeuge und Fahrzeuge fester Transportpartner, beauftragter Unternehmen oder Lieferanten versorgen. Der Nutzerkreis muss eindeutig festgelegt und namentlich bestimmbar sein; eine öffentliche Nutzung ist nicht zulässig.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Je Ladepunkt gelten folgende Zuschussobergrenzen:
Für den Netzanschluss gelten folgende Zuschussobergrenzen:
Ein anerkanntes innovatives Zusatzkriterium ermöglicht einen weiteren Bonus von zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 Euro. Die zusätzliche fachliche Begleitung und Auswertung ist dabei zu berücksichtigen. Die genannten Förderobergrenzen gelten auch bei Inanspruchnahme dieses Zusatzbonus.
2. Förderaufruf „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029“ – nicht öffentlich zugängliche Depotladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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