Mit dem Start des Vorverfahrens für das Gebotsverfahren 2026 setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Klimaschutzverträge für die energieintensive Industrie fort. Ziel ist es, Investitionen in CO₂-arme Produktionsverfahren langfristig abzusichern und damit den Industriestandort Deutschland zu stärken.
Die CO₂-Differenzverträge bilden ein zentrales Element der deutschen Industrie- und Klimapolitik. Mit einem geplanten Fördervolumen von rund 6 Mrd. Euro (Haushaltsentwurf 2026, vorbehaltlich Parlamentsbeschluss und EU-Beihilfegenehmigung) soll das Gebotsverfahren Mitte 2026 starten.
Das Programm trägt dazu bei, den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien zu beschleunigen und neue Produktionsverfahren wettbewerbsfähig zu machen.
Teilnahmeberechtigt sind energieintensive Industrieunternehmen aus Branchen wie:
Auch mittelständische Unternehmen mit jährlichen Emissionen ab 5.000 t CO₂-Äquivalenten können teilnehmen.
Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung für ein Gebot im Gebotsverfahren 2026. Unternehmen, die bereits 2024 teilgenommen haben, können durch eine einfache Bestätigungserklärung erneut mitwirken.
Das Programm fördert Unternehmen, die ihre Produktionsverfahren auf CO₂-arme Technologien umstellen und dadurch signifikante Emissionsreduktionen erzielen.
Förderfähig sind insbesondere:
Die Projekte müssen über 15 Jahre definierte Einsparziele erreichen:
Die Förderung erfolgt über CO₂-Differenzverträge (Contracts for Difference), die Preisrisiken bei CO₂- und Energiepreisen über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgleichen.
Das Prinzip:
So erhalten Unternehmen Planungssicherheit und Investitionsschutz, während öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden.
Die Zuschläge werden in einem wettbewerblichen Auktionsverfahren vergeben:
CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge)
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