CO₂-Differenzverträge: Vorverfahren 2026 gestartet

CO₂-Differenzverträge: Vorverfahren 2026 gestartet
13. Oktober 2025

CO₂-Differenzverträge: Vorverfahren 2026 gestartet

Förderzeitraum: 06.10.2025 – 01.12.2025
CO₂-Differenzverträge: Vorverfahren 2026 gestartet

Mit dem Start des Vorverfahrens für das Gebotsverfahren 2026 setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Klimaschutzverträge für die energieintensive Industrie fort. Ziel ist es, Investitionen in CO₂-arme Produktionsverfahren langfristig abzusichern und damit den Industriestandort Deutschland zu stärken.

Die CO₂-Differenzverträge bilden ein zentrales Element der deutschen Industrie- und Klimapolitik. Mit einem geplanten Fördervolumen von rund 6 Mrd. Euro (Haushaltsentwurf 2026, vorbehaltlich Parlamentsbeschluss und EU-Beihilfegenehmigung) soll das Gebotsverfahren Mitte 2026 starten.

Das Programm trägt dazu bei, den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien zu beschleunigen und neue Produktionsverfahren wettbewerbsfähig zu machen.

 

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind energieintensive Industrieunternehmen aus Branchen wie:

  • Chemie, Zellstoff und Papier
  • Primärstahl, Metalle, Zement und Kalk
  • Glas, Keramik, Gips und weitere industrielle Produktionsprozesse

Auch mittelständische Unternehmen mit jährlichen Emissionen ab 5.000 t CO₂-Äquivalenten können teilnehmen.

Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung für ein Gebot im Gebotsverfahren 2026. Unternehmen, die bereits 2024 teilgenommen haben, können durch eine einfache Bestätigungserklärung erneut mitwirken.

 

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Unternehmen, die ihre Produktionsverfahren auf CO₂-arme Technologien umstellen und dadurch signifikante Emissionsreduktionen erzielen.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Investitionen in Wasserstoff- und Elektrifizierungsprozesse
  • CCU- und CCS-Technologien (Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂)
  • Industrielle Wärmepumpen und innovative Speichertechnologien
  • Umstellungen auf erneuerbare Energieträger wie Strom, Biomasse oder CO₂-armen Wasserstoff

Die Projekte müssen über 15 Jahre definierte Einsparziele erreichen:

  • mind. 60 % CO₂-Reduktion ab dem 3. Jahr
  • mind. 90 % CO₂-Reduktion bis zum Ende der Laufzeit

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt über CO₂-Differenzverträge (Contracts for Difference), die Preisrisiken bei CO₂- und Energiepreisen über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgleichen.
Das Prinzip:

  • Der Staat zahlt die Differenz zwischen dem tatsächlichen CO₂-Preis und dem für eine klimafreundliche Produktion wirtschaftlich notwendigen Preis.
  • Steigt der CO₂-Preis am Markt, sinkt die Förderung – und umgekehrt.

So erhalten Unternehmen Planungssicherheit und Investitionsschutz, während öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden.

Die Zuschläge werden in einem wettbewerblichen Auktionsverfahren vergeben:

  • Gebote erfolgen in €/t eingespartem CO₂ (inkl. CAPEX und OPEX).
  • Zuschläge erhalten die wirtschaftlichsten Projekte bis zum Erreichen des Fördervolumens (Cut-off-Preis).
  • Auszahlungen basieren auf dem ETS-Reporting – zusätzliche Nachweise sind nicht erforderlich.

 

Förderprogramm

CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge)

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Ivan Marc

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