Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
10. November 2025

Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Förderzeitraum: 04.11.2025 – 31.12.2029
Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Mit der Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau setzt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) einen zentralen Baustein des Klimaschutzprogramms um. Ziel ist die deutliche Senkung energiebedingter Emissionen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion; bis 2030 sollen 1,1 Mio. t CO₂ pro Jahr eingespart werden. Projektträger ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR).

 

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion

  • Nicht förderfähig:

    • Unternehmen mit >25 % öffentlicher Kapitalbeteiligung

    • Unternehmen in Schwierigkeiten

    • Unternehmen mit offenen Rückforderungsanordnungen der EU-Kommission

 

Was wird gefördert?

  • Einzelmaßnahmen zur CO₂-Einsparung bei stationärer bzw. mobiler Energienutzung

    • Austausch ineffizienter Verbraucher

    • Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen

    • Energiespeicher- und Optimierungssysteme

    • alternative Antriebe für Landmaschinen

  • CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

    • energetische Optimierung bestehender Anlagen

    • Investitionen in erneuerbare Energien (Wärme, Strom, Abwärmenutzung)

    • Maßnahmen mit nachgewiesenem CO₂-Einsparkonzept

    • Bestätigung durch eine zugelassene sachverständige Person

  • Nicht förderfähig: fossile Systeme, Ersatzinvestitionen ohne CO₂-Effekt, Bewässerungs- und Stallneubauten, gebrauchte Geräte

 

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung

  • Höchstbetrag: bis zu 600 000 € pro Unternehmen und Investition

  • Förderquoten:

    • Einzelmaßnahmen: 15 – 40 % (je nach Kategorie)

    • CO₂-Einsparinvestitionen:

      • 40 % bei Nutzung oder 50 % bei Speicherung regenerativer Eigenenergie

      • 50 % für neue Anlagen zur Eigenenergieerzeugung

      • 50 % der Ausgaben für die sachverständige Bestätigung

      • Förderbegrenzung: max. 900 €/t CO₂ (mittlere Unternehmen) bzw. 1 200 €/t CO₂ (kleine und Kleinstunternehmen)

  • Kumulierbarkeit: möglich mit anderen Beihilfen, sofern keine Doppelförderung und EU-Höchstintensitäten eingehalten werden

 

Förderprogramm

Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Scharfsinn

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