Förderaufruf im Rahmen des „Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe“ – Optimierung der Biomethanerzeugung

Förderaufruf im Rahmen des „Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe“ – Optimierung der Biomethanerzeugung

Förderaufruf im Rahmen des „Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe“ - Optimierung der Biomethanerzeugung

Förderzeitraum: 17.03.2020 – 15.07.2020

Mit diesem befristeten Aufruf soll das genannte Förderthema entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch wissenschaftliche Arbeiten und praxisorientierte Lösungen untersetzt und spezifiziert werden.

Geförderte Projekte müssen die Markterfordernisse im Blick haben und marktrelevante bzw. anwendungsbezogene Arbeiten umfassen. Ein hoher Innovationsgehalt der Projektskizzen und eine angemessene Abgrenzung zu abgeschlossenen und laufenden Forschungsarbeiten sind Grundvoraussetzungen für eine Förderung.

Das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL ist zuwendungs- und beihilferechtliche Grundlage der Förderung. Es sind nur Vorhaben förderfähig, die einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen dieses Programms leisten. Der Beitrag zu den förderpolitischen Zielen ist im vorzulegenden Projektvorschlag darzustellen.

Die Förderung von direkten Investitionen in Biogas-/ Biomethananlagen ist nicht Gegenstand des Aufrufs.

Vorhaben im Mobilitätsbereich und zu Methanisierungs- / Power-to-Gas-Konzepten sind ebenfalls nicht Bestandteildieses Förderaufrufes.

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