Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit der Richtlinie „Missionsgetriebener Hardware-Wettbewerb: Fehlerkorrigiertes Quantencomputing mit Aufbau von Pilotlinien (Quantum Computing Competition)” ambitionierte Verbundprojekte zum Aufbau fehlerkorrigierter Quantencomputer auf europäischem Spitzenniveau. Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den derzeit fortgeschrittensten Technologieplattformen sowie – wenn für die Zielerreichung erforderlich – der Aufbau von Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastruktur.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Public Private Partnerships (PPP)
Bei Verbundprojekten ist in Modul A zwingend ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als koordinierender Systemintegrator vorgesehen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm fördert vorwettbewerbliche Verbundprojekte in zwei Modulen.
Modul A: Forschung und Entwicklung
- Arbeiten zur Quantencomputing-Hardware einschließlich Quantenprozessor, Ansteuerung und Fehlerkorrektur-Schicht
- Vorhaben in den Technologieplattformen neutrale Atome, Supraleiter und gefangene Ionen
- Entwicklung von Demonstratorsystemen zur drastischen Reduktion der Fehleranfälligkeit und zur Realisierung logischer Qubits
- Nachweis ambitionierter technischer Zielwerte je Plattform, unter anderem zu Qubit-Zahl, logischen Qubits, Fehlerraten und Zykluszeiten
- Demonstration eines universellen logischen Gattersatzes bis Projektende
Modul B: Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastruktur
- Aufbau zusätzlicher Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastrukturen, sofern diese für die Ziele aus Modul A erforderlich sind
- Beschaffung und Aufbau spezialisierter Anlagen, zum Beispiel für Laser- und Vakuumtechnik, Beschichtungs- und Strukturierungsanlagen, Mikrowellen- und Hochfrequenztechnik, optische und photonische Systeme sowie Test- und Validierungsinfrastruktur
- Personal- und Verbrauchsmittel zum Betrieb der Infrastruktur
- Nutzungskonzepte für den Betrieb während des Vorhabens und über das Projektende hinaus
Eine Förderung in Modul B setzt eine erfolgreiche Bewerbung eines zugeordneten Vorhabens in Modul A voraus.
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Modul A: maximal 20 Mio. Euro je Verbundprojekt
- Unternehmen: Förderung der projektbezogenen Kosten nach beihilferechtlichen Vorgaben; in Modul A wird grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung (i.d.R. 50 %) erwartet
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben bis zu 100 %
- Hochschulen und Universitätskliniken: zusätzlich 20 % Projektpauschale bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben
- Modul B: keine festgelegte maximale Fördersumme
Förderprogramm
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Missionsgetriebener Hardware-Wettbewerb: Fehlerkorrigiertes Quantencomputing mit Aufbau von Pilotlinien (Quantum Computing Competition)
Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH
Bild von Gorodenkoff