Mit dieser Bekanntmachung fördert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen. Ziel ist es, den Leguminosenanbau in Deutschland weiter zu stärken und das agronomische, ökologische und wirtschaftliche Potenzial von Leguminosen im konventionellen und ökologischen Anbau besser zu nutzen.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Forschungseinrichtungen
Bundes- und Landesforschungsanstalten
natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland
Im Mittelpunkt stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen. Im Mittelpunkt stehen Lösungen zur Verbesserung der agronomischen Leistungsfähigkeit, der Verwertbarkeit sowie der Ökosystemleistungen von Leguminosen.
Förderfähig sind insbesondere Vorhaben zu:
Anbau von Leguminosen in Reinkultur
Entwicklung und Erprobung innovativer Anbauverfahren
Optimierung von Bodenbearbeitung, Saat- und Ernteverfahren
Weiterentwicklung des Anbaus von Körnerleguminosen mit bislang geringem, aber wachsendem Anbauumfang
Bewertung von Vor- und Zwischenfrüchten hinsichtlich Vorfruchtwert, N-Dynamik und Ökosystemleistungen
Optimierung des Stickstofftransfers in Folgekulturen
Weiterentwicklung von Maßnahmen gegen Schadorganismen einschließlich Leguminosenmüdigkeit
Entwicklung von Prognoseverfahren und Entscheidungshilfen für Pflanzenschutzmaßnahmen
Verbesserung der Saatgutqualität
Anbau von Leguminosen in Mischkultur
Vergleich von Mischkultur-Anbauvarianten mit Reinkulturen hinsichtlich Aufwand, Ertrag, Ertragsvariabilität, Vorfruchtwert, Verwertungsmöglichkeiten und Ökosystemleistung
Entwicklung und Optimierung standortangepasster Mischkultur-Anbauverfahren
Verbesserung des Verständnisses der Wechselwirkungen zwischen den Gemengepartnern, etwa bei Nährstoffmobilisierung, Bodenstruktur, Mikroklima, Krankheiten, Schadorganismen und Fruchtfolgewirkung
Nicht förderfähig sind Vorhaben zur Züchtung, zur Verwertung in Fütterung oder Humanernährung, zu Grünland, zur primären Verbesserung der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung nachwachsender Rohstoffe sowie Untersuchungen, die unmittelbar der Anmeldung von Pflanzenstärkungsmitteln oder der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dienen.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Unternehmen: bis zu 50 % bei industrieller Forschung, bis zu 25 % bei experimenteller Entwicklung
KMU: Zuschläge möglich, insgesamt bis zu 80 %
Bekanntmachung Nr. 09/26/33 über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen
Bild von Esin Deniz
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