KMU

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KMU Definition der Europäischen Union

Um EU-weit Chancengleichheit zu garantieren und Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, hat die Europäische Kommission ein vierseitiges Informationsblatt (Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vom 6.Mai 2003) mit einer Definition als Empfehlung herausgegeben. Diese kommt zur Anwendung, wenn über EU-Fördermittel entschieden wird.

Zusammenfassung KMU Definition

Kleinstunternehmen

  • Mitarbeiter: weniger als 10
  • Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme: bis zu 2 Millionen Euro

Kleine Unternehmen

  • Mitarbeiter: 10-49
  • Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme: 2 Millionen – 10 Millionen Euro

Mittlere Unternehmen

  • Mitarbeiter: 50-250
  • Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme: 10 Millionen – 50 Millionen Euro

Es gibt drei entscheidende Kriterien, die gleichzeitig zutreffen müssen, damit ein Unternehmen als KMU gilt. Werden die Grenzwerte über- bzw. unterschritten, so verliert man den Status als KMU erst endgültig, wenn dies in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geschieht. Zur Berechnung wird der letzte gültige Jahresabschluss herangezogen. Handelt es sich um ein vor kurzem erst gegründetes Unternehmen, wird „nach Treu und Glauben geschätzt“.

Unternehmenstyp

Die Definition von KMUs setzt zunächst einmal Eigenständigkeit voraus. Ein eigenständiges Unternehmen hat nicht mehr als 25% Anteile an einem anderen Unternehmen und es gibt umgekehrt auch keine 25% überschreitende Beteiligung eines fremden Unternehmens. Ausnahmen von der Regelung bilden beispielsweise regionale Entwicklungsfonds. Bei verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen werden gesonderte Prüf- bzw. Berechnungsschemata herangezogen.

Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Das dritte Kriterium für KMUs ist der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme. Bei kleinen Unternehmen beträgt die Summe mehr als 2 Millionen Euro und höchstens 10 Millionen Euro. Bei mittleren Unternehmen muss sie mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen sein.

Anzahl der Mitarbeiter

KMUs dürfen eine bestimmte Mitarbeiteranzahl nicht unter- bzw. überschreiten. Ein kleines Unternehmen hat demnach weniger als 50 und mindestens 10 Mitarbeiter. Ein mittleres Unternehmen hat mindestens 50 und weniger als 250 Mitarbeiter. Die Mitarbeiteranzahl der KMUs wird in Form von Jahresarbeitseinheiten (JAE) berechnet. Auszubildende werden für kleine und mittlere Unternehmen nicht miteinbezogen.

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