Mit der novellierten Richtlinie fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier. Ziel ist es, zukunftsfähige Innovationsfelder aufzubauen, regionale Forschungs- und Innovationskompetenzen zu stärken und den innovationsbasierten Strukturwandel im Rheinischen Revier nachhaltig voranzubringen.
Verbundvorhaben mit mindestens einem wissenschaftlichen Partner
mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bevorzugt KMU
optional weitere Partner aus anderen Bereichen, zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Vereine, Verbände oder Stiftungen
Die Verbundpartner sollen grundsätzlich im Rheinischen Revier beziehungsweise in den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen angesiedelt sein.
Partner außerhalb der Region sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Der Fördergeber fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von verbindlich zusammenarbeitenden regionalen Verbünden aus Wissenschaft, Wirtschaft und weiteren relevanten Akteuren. Im Mittelpunkt stehen Innovationsverbünde, die ein klar umrissenes Forschungs- und Innovationsthema bearbeiten und damit konkrete Beiträge zum Strukturwandel im Rheinischen Revier leisten.
Förderfähig sind insbesondere:
Konzepterstellung für Innovationsverbünde
Entwicklung einer Strategie und Ausarbeitung eines Konzepts
Potenzial- und Marktstudien
Aufbau eines geeigneten Organisations- und Managementmodells
Innovationsmanagement
Workshops, Veranstaltungen und Reisen zur gemeinsamen Konzeptentwicklung
Baumaßnahmen und Großinvestitionen sind nicht förderfähig.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Konzepterstellung: bis zu 200.000 EUR insgesamt, Laufzeit bis zu 12 Monate
Konzepterstellung: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten
Unternehmen: Förderung anteilig nach den beihilferechtlichen Vorgaben
Hochschulen und nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %
Hochschulen und Universitätskliniken: zusätzlich 20 % Projektpauschale
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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