Förderprogramme
Schleswig-Holstein

Fördermittel in Schleswig-Holstein: Zuschüsse für Digitalisierung, Innovation, Umwelt & Wachstum

Schleswig-Holstein bietet Unternehmen durch seine Lage zwischen Nord- und Ostsee, eine gut ausgebaute Infrastruktur und starke Branchen wie maritime Wirtschaft, erneuerbare Energien, Medizintechnik und Lebensmittelindustrie hervorragende Wachstumschancen. Ob Digitalisierung, Innovation, Nachhaltigkeitsförderung oder Wachstumsfinanzierung: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt gezielt Unternehmen (insbesondere KMU) mit attraktiven Zuschüssen. Hier finden Sie einen Überblick über interessante Fördermittel in Schleswig-Holstein.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Fördermittel in Schleswig-Holstein mit Unterstützung durch Subventa. Wir beraten Sie individuell und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess – effizient, unabhängig und erfolgsorientiert.

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Digitalisierung: Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Schleswig-Holstein fördert gezielt die digitale Transformation kleiner Unternehmen. Mit dem Programm DKU unterstützt das Land sowohl Beratungs- als auch Umsetzungsmaßnahmen, um Geschäftsmodelle, Prozesse oder IT-Sicherheit zu digitalisieren und verbessern.

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Nicht antragsberechtigt: Fischerei, Aquakultur und Landwirtschaft
  • Modul 1 – Beratung:

Analyse und Entwicklung individueller Digitalisierungslösungen (z. B. IT-Sicherheit, digitale Prozesse und Produkte)

  • Modul 2 – Umsetzung:

Implementierung der entwickelten Lösungen inklusive Hardware, Software, Dienstleistungen und Schulungen

  • Beratung (Modul 1):
    • Max. 40 % Zuschuss
    • Max. 20.000 EUR förderfähige Ausgaben
  • Umsetzung (Modul 2):
    • Max. 40 % Zuschuss
    • Max. 200.000 EUR förderfähige Ausgaben
    • Pauschale: 20 % auf direkte Projektkosten für internes Personal

Innovation: FIT-Richtlinie – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers

Mit der FIT-Richtlinie fördert Schleswig-Holstein anwendungsnahe Forschung, innovative Technologien sowie den Wissenstransfer. Das Programm richtet sich insbesondere an KMU, Forschungseinrichtungen und Netzwerke mit zukunftsweisenden Vorhaben.

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, vorrangig Kleinstunternehmen und KMU
  • Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kliniken in Schleswig-Holstein (sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit erfolgt)
  • Öffentlich getragene oder ähnliche Institutionen ohne wirtschaftliche Tätigkeit
  • In Ausnahmefällen auch Partner aus benachbarten Regionen (z. B. Hamburg oder Dänemark), wenn das Vorhaben Schleswig-Holstein zugutekommt und keine geeigneten Partner vor Ort verfügbar sind.
  • Forschungsvorhaben (Einzel oder im Verbund)
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen
  • Innovationsorientierte Netzwerke
  • Neuartige Strukturen des Technologietransfers
  • Industrielle Forschung / Durchführbarkeitsstudien: Zuschuss bis zu 50 %
  • Experimentelle Entwicklung: Zuschuss bis zu 25 %
  • Boni:
    • +10 % für mittlere, +20 % für kleine Unternehmen
    • +15 % bei wirksamer Zusammenarbeit
    • max. 80 %
  • Forschungsinfrastrukturen / Netzwerke / Technologietransfer: Zuschuss bis zu 50 %
  • Sonderregel für öffentliche Einrichtungen: Zuschuss bis zu 90 % möglich
  • Höchstbeträge pro Vorhaben:
    • 35 Mio. EUR (industrielle Forschung)
    • 25 Mio. EUR (experimentelle Entwicklung)
    • 8,25 Mio. EUR Durchführbarkeitsstudien)
    • 35 Mio. EUR (Forschungsinfrastrukturen)
    • 10 Mio. EUR (Innovationscluster)
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Umweltschutz: E³ – Förderung von Energieeinsparung und Energieinnovationen

Das Förderprogramm E³ unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein bei Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden u. a. investive Maßnahmen an Anlagen und Prozessen, der Einsatz effizienter Querschnittstechnologien, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien.

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, bevorzugt KMU

  • Einrichtungen für anwendungsnahe Forschung und Wissensverbreitung (z. B. Hochschulen, Fraunhofer-, Leibniz-, Helmholtz-, Max-Planck-Institute) nur im Kooperationsvorhaben mit Unternehmen

  • 1. Nicht gebäudebezogene Investitionen:
    • a) zur Energieeffizienzsteigerung und Reduktion von Treibhausgasemissionen
    • b) zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse
    • c) zur Umstellung auf CO₂-neutrale Energieträger, sofern energieeffizienter
    • d) in Querschnittstechnologien (z. B. Mess-, Steuer-, Regeltechnik) inkl. zugehöriger Software zur Effizienzsteigerung
  • 2. Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von F&E für zukunftsorientierte, energieeffiziente Technologien sowie deren Umsetzung
  • 3. Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Erstanwendung und Erprobung innovativer, energieeffizienter Lösungen
  • Zuschüsse 
    Maßnahme kleine mittlere große Unternehmen
    1. a) bis d) und 3. bis 50 % bis 40 % bis 30 %
    2. Studien bis 70 % bis 60 % bis 50 %

Wachstum: Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Mit dem Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 fördert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Investitionen, die Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit im Land stärken. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten Zuschüsse für Neubauten, Erweiterungen und Modernisierungen – auch im Tourismus – sowie für umwelt- und energieeffizienzrelevante Vorhaben.

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Großunternehmen werden nicht gefördert.
  1. Errichtung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstätten
  2. Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe
  3. Investitionen zum Umweltschutz und zur Energieeffizienz
  • Zuschüsse 

    Maßnahme

    kleine Unternehmen

    mittlere Unternehmen

    1.

    bis 25 %

    bis 15 %

    2.

    bis 25 %

    bis 15 %

    3.

    bis 40 %

    bis 30 %

Förderbank: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist das zentrale Förderinstitut des Landes und unterstützt Unternehmen mit Zuschüssen, Krediten und Beteiligungskapital. Gefördert werden insbesondere Wachstuminnovative VorhabenEnergieeffizienz- und Umweltmaßnahmen sowie Internationalisierungsprojekte.

Lassen Sie sich jetzt von Subventa individuell beraten, wenn es um Auswahl der Fördermittel, Beantragung und Mittelabruf für Ihre Förderprojekte in Schleswig-Holstein geht.

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