Der Tourismus in Bayern ist wirtschaftlicher Stabilitätsanker. Vor allem in ländlichen Regionen bildet das Gastgewerbe, inklusive der bayerischen Wirtshauskultur, einen wesentlichen Baustein funktionsfähiger touristischer Strukturen und wirtschaftlich lukrativen Arbeitsregionen.
Mit dem Gaststättenmodernisierungsprogramm soll daher gezielt die Finanzkraft der bayerischen Gaststätten, zur Unterstützung bei Modernisierungsmaßnahmen, gestärkt werden. Das für den lokalen Tourismus wesentliche Kulturgut der bayerischen Gaststätten soll somit möglichst flächendeckend auch in der Zukunft erhalten bleiben.
Gefördert werden:
Das minimalste Investitionsvolumen beträgt 20.000 EUR. Dann gilt für Gaststätten mit einem durchschnittlichen Nettojahresumsatz bis zu 500.000 Euro ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent. Beträgt der durchschnittliche Nettojahresumsatz über 500.000 Euro, entspricht der Fördersatz maximal 30 Prozent.
Der Zuschuss kann maximal 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Steuerjahren an ein einziges Unternehmen betragen (De-minimis-Förderung).
Ausgeschlossen von dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die folgende Faktoren erfüllen:
Die elektronische Antragstellung ist voraussichtlich wieder Ende 2019 möglich. Bitte beachten Sie, dass die Förderrunden jeweils nur für einige Stunden geöffnet sind.
Nicht das passende Förderprogramm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Bayern
Quelle: Bild Shutterstock 712296571
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