Um die gesundheitliche und medizinische Versorgung durch gesetzliche Krankenversicherungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und so flächendeckende und qualitativ hochwertige Therapien zu gewährleisten, sind neue Versorgungsformen notwendig. Mit dieser Förderrichtlinie sollen aus diesem Grund neue Versorgungsformen durch einen Zuschuss gefördert werden. Hierbei liegt insbesondere die sektorenübergreifende Versorgung im Fokus der Förderung, wobei eine Zuwendung sowohl im themenspezifischen, als auch im themenoffenen Bereich gewährt werden kann.
Im themenspezifischen Bereich sind unter anderem folgende Themenbereiche für eine Förderung vorgesehen:
Im themenoffenen Bereich können neue Versorgungsformen gefördert werden, die keiner der themenspezifischen Ausschreibungen zuzuordnen sind.
Antragsberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen und rechtsfähigen Personen(-gesellschaften).
Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. 50 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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