Mit dem 6. Aufruf der Förderrichtlinie „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“ unterstützt das BMV anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien, die neue Technologien und Konzepte für See- und Binnenhäfen voranbringen. Im Fokus stehen Innovationen, die Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit stärken, Logistikketten effizienter machen und Digitalisierung sowie IT-Sicherheit in Häfen weiterentwickeln.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Anstalten öffentlichen Rechts
Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Ingenieurbüros
Konsortien/Verbünde aus den genannten Einrichtungen
Priorität: Verbundvorhaben unter Federführung der Hafenwirtschaft
Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Durchführbarkeitsstudien
Vorhaben mit direktem Anwendungs- bzw. Wirkungsbezug im See- oder Binnenhafen
Projekte, die einem oder mehreren Programmschwerpunkten der Richtlinie zugeordnet sind
Zuschussquoten (Basis):
Industrielle Forschung: bis 50 %
Experimentelle Entwicklung: bis 25 %
Durchführbarkeitsstudien: bis 50 %
Erhöhungen (nur für industrielle Forschung & experimentelle Entwicklung):
Durchführbarkeitsstudien – Zuschlag (zusätzlich zur Basis):
+10 %-Punkte (mittlere Unternehmen) / +20 %-Punkte (kleine Unternehmen)
Forschungseinrichtungen:
Projektbezogene Ausgaben/Kosten bis 100 % möglich
Sechster Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II“ (IHATEC II-Förderrichtlinie)
Bild von Aun Photographer
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