Interdisziplinäre Forschung zu Wechseljahresbeschwerden

Interdisziplinäre Forschung zu Wechseljahresbeschwerden

Interdisziplinäre Forschung zu Wechseljahresbeschwerden

Förderzeitraum: 22.01.2026 – 15.04.2026
Interdisziplinäre Forschung zu Wechseljahresbeschwerden

Mit der Richtlinie fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) interdisziplinäre Forschung, um Entstehung, Ausprägung und Behandlung von Wechseljahresbeschwerden besser zu verstehen und Prävention, Diagnostik und Therapie evidenzbasiert zu verbessern. Ein zentrales Ziel ist außerdem, dass generierte Forschungsdaten für andere Forschende bereitgestellt werden.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen

  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (ggf. mit Status eines Unternehmens)

  • Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde; in Einzelfällen auch Einzelvorhaben von universitätsmedizinischen Einrichtungen, wenn alle notwendigen Disziplinen abgedeckt sind.

Inhaltliche Schwerpunkte (Beispiele):

  • Mechanismen von Wechseljahressymptomen und daraus ableitbare Therapieansätze bzw. Risiken nicht übertragbarer Erkrankungen

  • Biomarker und Verfahren zur besseren Klassifikation von Wechseljahresstadien und früherer Identifizierung von Beschwerden

  • Wissenschaftsinitiierte Untersuchungen zur Verbesserung pharmakologischer und nicht-pharmakologischer Therapien

  • Vorzeitige Wechseljahre (POI): Ursachen, Risikofaktoren, Diagnostik- und Therapieansätze

Nicht gefördert werden u. a.:

  • Reine Aufklärungs-/Informationsvorhaben

  • Vorhaben ausschließlich zur Versorgungsforschung

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Vorhaben zu Nahrungsergänzungsmitteln oder rein technischer Entwicklung digitaler Anwendungen

  • Vorhaben, die überwiegend im wirtschaftlichen Interesse sind

 

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Nichtwirtschaftlich (Hochschulen/Forschung): bis 100 % + 20 % Projektpauschale (Hochschulen/Unikliniken)

  • Unternehmen (AGVO): 100 % (Grundlagenforschung) · 50 % (industrielle Forschung) · 25 % (experimentelle Entwicklung) · mit Boni max. 80 %

  • KMU-Patente/Schutzrechte: bis 50 %

  • Obergrenzen je Vorhaben: 55/35/25 Mio. € (GF/IF/EE) · 10 Mio. € (KMU-Innovation)

 

Förderprogramm

Richtlinie zur Förderung von interdisziplinärer Forschung zum besseren Verständnis von Entstehung, Ausprägung und Behandlung von Wechseljahresbeschwerden

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von izzuanroslan

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