Kleinstunternehmen der Grundversorgung in Thüringen

Kleinstunternehmen der Grundversorgung in Thüringen

Kleinstunternehmen der Grundversorgung in Thüringen

Förderzeitraum: 17.02.2026 – 31.12.2028
Kleinstunternehmen der Grundversorgung in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) unterstützt über die Thüringer Aufbaubank (TAB) mit dem Programm „KLUG – Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ Investitionen von Kleinstunternehmen, die die Grundversorgung im ländlichen Raum sichern, verbessern oder ausdehnen.

 

Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit
    • < 10 Mitarbeitern und
    • < 2 Mio. EUR Jahresumsatz,

sofern das Vorhaben die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung stärkt.

  • Nicht gefördert werden u. a.:
    • landwirtschaftliche Unternehmen (gemäß Richtlinie „Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen“)
    • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Apotheker
    • Unternehmen in Ortsteile[n] von Erfurt, Jena, Gera

 

Was wird gefördert?

  1. Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (inkl. Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)
    • Bauten und bauliche Anlagen
    • Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte
    • EDV-Ausstattung
  2. Beratungs- und Planungsdienstleistungen (im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben)

 

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss: 45 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben
  • De-minimis: Insgesamt max. 300.000 EUR je Unternehmen bezogen auf 3 Jahre
  • Mindestinvestitionsvolumen: 10.000 EUR

 

Förderprogramm

„KLUG – Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ innerhalb der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Pixel-Shot

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