Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) unterstützt über die Thüringer Aufbaubank (TAB) mit dem Programm „KLUG – Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ Investitionen von Kleinstunternehmen, die die Grundversorgung im ländlichen Raum sichern, verbessern oder ausdehnen.
Wer wird gefördert?
- Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit
- < 10 Mitarbeitern und
- < 2 Mio. EUR Jahresumsatz,
sofern das Vorhaben die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung stärkt.
- Nicht gefördert werden u. a.:
- landwirtschaftliche Unternehmen (gemäß Richtlinie „Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen“)
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Apotheker
- Unternehmen in Ortsteile[n] von Erfurt, Jena, Gera
Was wird gefördert?
- Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (inkl. Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)
- Bauten und bauliche Anlagen
- Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte
- EDV-Ausstattung
- Beratungs- und Planungsdienstleistungen (im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben)
Wie wird gefördert?
- Zuschuss: 45 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben
- De-minimis: Insgesamt max. 300.000 EUR je Unternehmen bezogen auf 3 Jahre
- Mindestinvestitionsvolumen: 10.000 EUR
Förderprogramm
„KLUG – Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ innerhalb der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen
Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH
Bild von Pixel-Shot