Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Themenfeld „KMU-innovativ: Medizintechnik“

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Themenfeld „KMU-innovativ: Medizintechnik“

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Themenfeld „KMU-innovativ: Medizintechnik“

Förderzeitraum: 09.08.2024 – 30.06.2027
KMU-innovativ: Medizintechnik

Mit “KMU-innovativ: Medizintechnik” verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel die Innovationskraft sowie die Wett­bewerbsposition der stark mittelständisch geprägten deutschen Medizintechnikbranche zu stärken. Fördermittel sind ein entscheidendes Instrument für kleine und mittlere Unternehmen in diesem äußerst dynamischen Unterfeld. Die anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen für Medizinprodukte stellen ein signifikantes Risiko für Investitionen in Forschung und Entwicklung in diesem Bereich dar.

 

Förderzweck von “KMU-innovativ: Medizintechnik”

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Fachprogramms “Medizintechnik” industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich der Medizintechnik. Durch die Bündelung fachlicher Expertise in den Forschungsverbünden soll ein zügiger Transfer der Ergebnisse in die medizinische Praxis möglich sein und so die Positionierung der an den Verbünden beteiligten KMU gestärkt werden.

 

Förderschwerpunkte

Gefördert werden KMU-geführte Verbundvorhaben interdisziplinär aufgestellter Konsortien aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesundheitsversorgung. Ziel ist die Erforschung und Entwicklung innovativer medizin­technischer Lösungen, die einen medizinischen Versorgungsbedarf adressieren und signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung ermöglichen. Hierzu zählen sowohl wissenschaftlich-technische Arbeiten in Bezug auf die zu erforschende medizintechnische Lösung wie auch deren Integration in den jeweiligen Behandlungspfad. Ferner sind auch in Zusammenhang mit der medizintechnischen Lösung stehende präklinische In-vivo-, In-vitro- oder In-silico-Untersuchungen sowie wissenschaftlich-klinische Studien förderfähig.

 

Fördermittel für “KMU-innovativ: Medizintechnik”

  • für Unternehmen:
    i.d.R. bis zu 50 % Zuschuss
  • für Universitäten o.ä.:
    max. 100 % Zuschuss

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von PopTika

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