Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsvorhaben kleiner und Kleinstunternehmen in Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt (Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsvorhaben kleiner und Kleinstunternehmen in Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt (Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsvorhaben kleiner und Kleinstunternehmen in Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt (Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt)

Förderzeitraum: 22.12.2022 - 31.12.2022
Sachsen-Anhalt

Sehr kleinen Betrieben ist es oftmals nicht möglich, ausreichend Kapital für Investitionen zur Modernisierung oder Erweiterung des eigenen Gewerbes aufzubringen. Nun sollen im Land Sachsen-Anhalt mit diesen Investitionen durch Zuwendungen angeregt und damit die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit sehr kleiner Unternehmen verbessert werden. Als weiterer positiver Nebeneffekt sollen mit diesen Zuwendungen auch Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.

 

Gegenstand der Förderung sind dabei folgende Investitionen:

  1. materielle Wirtschaftsgüter, die betrieblich genutzt werden einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter
  2. immaterielle Wirtschaftsgüter als Anlagevermögen

 

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen in Handwerk, Einzelhandel, Produktionsgewerbe oder Dienstleistungsgewerbe mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

 

 

Fördermittel: Zuschuss bis zu 30 %, max. 50.000 €

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

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