Sehr kleinen Betrieben ist es oftmals nicht möglich, ausreichend Kapital für Investitionen zur Modernisierung oder Erweiterung des eigenen Gewerbes aufzubringen. Nun sollen im Land Sachsen-Anhalt mit diesen Investitionen durch Zuwendungen angeregt und damit die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit sehr kleiner Unternehmen verbessert werden. Als weiterer positiver Nebeneffekt sollen mit diesen Zuwendungen auch Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Gegenstand der Förderung sind dabei folgende Investitionen:
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen in Handwerk, Einzelhandel, Produktionsgewerbe oder Dienstleistungsgewerbe mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Fördermittel: Zuschuss bis zu 30 %, max. 50.000 €
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Sachsen-Anhalt
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