NIP Phase 2: Forschung und Entwicklung und Marktaktivierung

NIP Phase 2: Forschung und Entwicklung und Marktaktivierung

NIP Phase 2: Forschung und Entwicklung und Marktaktivierung

Förderzeitraum: 05.12.2025 – 31.12.2026
NIP Phase 2: Forschung und Entwicklung und Marktaktivierung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) über zwei Förderrichtlinien fort: eine für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie eine für marktnahe Maßnahmen zur Marktaktivierung. Ziel ist es, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien im Verkehrssektor weiterzuentwickeln, in die Anwendung zu bringen und den Markthochlauf zu beschleunigen.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind – abhängig vom jeweiligen Förderaufruf – in der Regel Unternehmen (inkl. KMU) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Verbund- und Partnerkonstellationen richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Aufrufs.

 

Was wird gefördert?

1) Forschung, Entwicklung & Innovation (FuE/I)
Vorhaben zur technologischen Weiterentwicklung und zur Vorbereitung der MarkteinfĂĽhrung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien mit Bezug zum Verkehrsbereich.

2) Marktaktivierung
Marktnahe Vorhaben zur Anwendung, Erprobung und Skalierung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien im Verkehr.

(Die konkreten Schwerpunkte, Anforderungen und Nachweise werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.)

 

Wie wird gefördert?

1) FEI – Forschung, Entwicklung und Innovation

  • FuE-Vorhaben (AGVO Art. 25):

    • Industrielle Forschung: bis zu 50 % Zuschuss

    • Experimentelle Entwicklung: bis zu 25 % Zuschuss

    • Aufschläge sind möglich (z. B. bei FinanzierungslĂĽcken/Konstellationen).

  • Patente (KMU): Kosten fĂĽr Erlangung/Validierung/Verteidigung: bis zu 50 %.

  • Forschungsinfrastruktur: Investitionsbeihilfen bis zu 50 %.
  • Erprobungs-/Versuchsinfrastruktur: bis zu 25 %, Aufschläge möglich.
  • Innovationscluster: Investitionen und Betriebskosten bis zu 50 % (Betriebsbeihilfe ggf. bis 10 Jahre).
  • Sonderfälle ohne Beihilfecharakter (Quoten):
    • Hochschulen/Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

    • Fraunhofer/vergleichbar: bis zu 90 %

    • Gebietskörperschaften u. a.: bis zu 80 %

2) MA – Marktaktivierung

  • Investitionsbeihilfen (wettbewerbliches Verfahren): bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Infrastruktur & Umsetzung (z. B. Lade-/Betankung): bis zu 100 % – als Ăśbernahme der Investitionskosten möglich.
  • Umweltstudien: bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Förderprogramm

Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung sowie Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

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