Sachsen: Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen – FRL RegIn/2021

Sachsen: Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen – FRL RegIn/2021

Sachsen: Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen – FRL RegIn/2021

Förderzeitraum: 25.06.2021-31.12.2023
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Mit einer neuen Förderrichtlinie soll eine zukunftsorientierte und positive Entwicklung von sächsischen Regionen, Städten und Dörfern unterstützt werden. Die Kommunen sollen als Erholungs-, Lebens- und Arbeitsraum wahrgenommen werden und Traditionen in der Baukultur sowie neue, innovative Bautechnologien gefördert werden.

Daher fördert die sächsische Politik nun Projekte, die eine besondere Bedeutung für den Freistaat Sachsen und seinen Kommunen sind. Dabei können Maßnahmen gefördert werden, die im Sinne des Interesses der Regionalentwicklung sind oder der Umsetzung von Beschlüssen der Staatsregierung dienen (z.B. Innovationsgrad). Dies betrifft vor allem die Bereiche Regionalentwicklung, Baukultur, baukulturelles Erbe und innovatives Bauen.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Förderung: Zuschuss für Unternehmen bis zu 80 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von cocoparisienne auf Pixabay

 

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