Die ZIM-Richtlinie 2025 stärkt das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“. Das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bleibt eine zentrale Stütze für den innovativen Mittelstand in Deutschland. Jährlich profitieren Tausende Unternehmen von gezielten Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Die neue ZIM-Richtlinie, die ab dem 1. Januar 2025 gilt, bringt zahlreiche Optimierungen. Die Förderbedingungen für kleine, junge und forschungsunerfahrene Unternehmen werden deutlich verbessert.
Eine zentrale Neuerung ist die Umstellung der Durchführbarkeitsstudien auf eine De-minimis-Förderung. Dadurch wird die Umsetzung vor allem für Kleinstunternehmen erleichtert.
Zusätzlich wird der Projektzeitraum von Studien von maximal 8 auf 12 Monate verlängert, um den unterschiedlichen Bedarfen gerecht zu werden. Auch die Förderung von externen Aufträgen wurde ausgeweitet: Neben wissenschaftlich qualifizierten Dritten sind nun projektbezogene Aufträge möglich. Bei Forschungsprojekten können bis zu 35 % der Personalkosten für externe Leistungen angesetzt werden.
Unternehmen profitieren von einer erhöhten Förderung für Dienstleistungen zur Markteinführung. Auch internationale Netzwerke werden gezielt gestärkt: Der Anteil förderfähiger Aufträge wird erhöht, und zusätzliche Kosten für Innovationsnetzwerke werden besser berücksichtigt.
Die maximal zuwendungsfähigen Kosten wurden angehoben. Einzelprojekte erhalten bis zu 690.000 Euro, Kooperationsprojekte bis zu 560.000 Euro je Unternehmen. Nationale Netzwerke können bis zu 490.000 Euro, internationale bis zu 600.000 Euro beanspruchen.
Ab 2025 übernehmen die AiF Projekt GmbH und die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH die Betreuung der ZIM-Projekte. Die neuen Träger bearbeiten ab Januar die bis Jahresende eingereichten Anträge.
Mit der ZIM-Richtlinie 2025 sichert das BMWK die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands und fördert nachhaltig Innovation und Wachstum.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
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