2. Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

2. Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

2. Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderzeitraum: 03.06.2024 – bis zur Ausschöpfung der Mittel (84 Mio. EUR)
2. Aufruf Schnellladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm fort. Der 2. Aufruf Schnellladeinfrastruktur unterstützt Unternehmen, die Ladepunkte für E-PKW und E-LKW installieren möchten. Gefördert werden sowohl Schnellladepunkte für den gewerblichen Gebrauch als auch der dazugehörige Netzanschluss.

 

Förderzweck

Der Ausbau der Elektromobilität leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. Dafür ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte und benutzerfreundliche Ladeinfrastruktur notwendig. Die Ladepunkte müssen den Anforderungen der jeweiligen Anwendungen entsprechen. Nur durch geeignete Lademöglichkeiten wird der Erwerb von Elektrofahrzeugen attraktiv. Das BMDV unterstützt daher die Errichtung von Ladeinfrastruktur sowohl im öffentlich zugänglichen als auch im nicht öffentlich zugänglichen Bereich mit verschiedenen Förderprogrammen.

Elektrisch betriebene Pkw und Lkw im gewerblichen Einsatz sind auf kurze Ladezeiten angewiesen. Daher ist die Verfügbarkeit gewerblicher Schnellladeinfrastruktur entscheidend für die Elektrifizierung gewerblicher Flotten, etwa bei Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten, Mietwagen- und Carsharing-Anbietern sowie Pflegediensten. Die Installation von Schnellladepunkten ist jedoch mit hohen Investitionskosten verbunden, was für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellt. Aufgrund der hohen Laufleistungen gewerblicher Flotten bieten diese Fahrzeuge jedoch ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

 

Förderschwerpunkte im 2. Aufruf Schnellladeinfrastruktur

Mit diesem Förderaufruf unterstützt das BMDV die Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen und gewerblich genutzten Schnellladepunkten und trägt somit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bei. Gefördert werden Ladepunkte für PKW und LKW.

Förderfähig sind folgende Ausgaben:

Investitionen in Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung wie elektrische Stromspeicher sowie Kosten für Netzanschlüsse und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau.

 

Fördermittel

  • für Ladepunkte von 50 – 149 kW:
    max. 40 % Zuschuss (max. 14.000 €)
  • für Ladepunkte ≥ 150 kW
    max. 40 % Zuschuss (max. 30.000 €)

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von r.classen

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