Nachrüstung von Diesel-Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (28.03.2018 – 31.12.2020)

Nachrüstung von Diesel-Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (28.03.2018 – 31.12.2020)

Nachrüstung von Diesel-Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (28.03.2018 - 31.12.2020)

Bund / Projektgruppe Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV, die im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Kommunen eingesetzt werden, welche von Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.

Gefördert werden System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidemissionen.

Das BMVI stellt für das Förderprogramm 107 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Fördermittel erfolgen in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung beträgt hierbei:

  • 40% der Umrüstungskosten (Systemkosten und externe Einbaukosten) bei großen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • 50% der Umrüstungskosten (Systemkosten und externe Einbaukosten) bei mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und
  • 60% der Umrüstungskosten (Systemkosten und externe Einbaukosten) bei kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • maximal jedoch 15.000 Euro pro Fahrzeug.

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