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Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr (3. Förderaufruf)

Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr (3. Förderaufruf)

Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr (3. Förderaufruf)

Förderzeitraum: 30.06.2023 – 28.08.2023
A,Hydrogen,Fuel,Cell,Train,Concept

Seit Februar 2021 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Förderaufrufen die Marktaktivierung und Marktbeschleunigung alternativer Schienenantriebstechnologien. Ein der vier Säulen des Bahnelektrifizierungsprogramms stellt dieses Programm dar, mit dem der Elektrifizierungsgrad des deutschen Schienenverkehrs erhöht werden soll.

 

Der dritte Förderaufruf konzentriert sich auf rein alternative Antriebe für den Schienenverkehr. Bezuschusst werden:

  • Lokal emissionsfreie Triebzüge für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) (z.B. Batterie oder Brennstoffzelle)
  • Lokomotiven für den Rangier- und Schienengüterverkehr (RV und SGV) mit lokal emissionsfreien Antrieben
  • Betankungs- und Ladeinfrastrukturen für den Betrieb alternativer Antriebe sowie Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung
  • Studien zu Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebe im Schienenverkehr

 

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

 

Fördermittel: Zuschüsse bis zu 70 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von Scharfsinn

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