Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie

Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie

Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie

Förderzeitraum: 02.12.2021 - 31.12.2024
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Die Bundesregierung sieht die Bio-Ökonomie als sogenannte „Game-Changer“-Technologie an, da sie neben dem Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz auch eine industrielle Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliches Wachstum ermöglichen kann. Die deutsche Wirtschaft soll daher durch einen Ausbau der Bioökonomie innovationsoffen und wettbewerbsfähig bleiben, um zukünftige Arbeitsplätze zu sichern und Deutschland als Industriestandort zu stärken.

 

Die neue Richtlinie besteht aus drei unterschiedlichen Bausteinen, die zu einer Weiterentwicklung der Bioökonomie beitragen sollen. In Baustein A werden KMU und Start-Ups bei der Weiterentwicklung neuer und eigener Verfahren in Multi-Purpose-Anlagen gefördert. Baustein B adressiert Durchführbarkeitsstudien, die die Errichtung von Single-Purpose-Demonstrationsanlagen zum Ziel haben. In einem dritten Baustein sollen die vorangegangenen Förderungen ergänzend unterstützt werden.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %, max. 2 Mio. € pro Vorhaben

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

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