Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg

Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg
26. April 2023

Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg

Förderzeitraum: 15.03.2023 – 15.06.2023
Baden-Wuerttemberg

KMUs bzw. Soloselbstständige, die von den gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen sind, werden vom Land Baden-Württemberg unterstützt.

 

Eine Förderung wird als Entlastung für die Energiemehrkosten (Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022, oder 01.07.2022 bis 31.12.2022) bezahlt.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, verbundene Unternehmen (nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen gemeinsam) und Soloselbstständige.

 

Fördermittel: Zuschüsse bis max. 200.000 Euro

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Weitere Beiträge

Mobilität der Zukunft: Autonome Shuttles
Förderzeitraum: 07.10.2025 – 15.01.2026
CO₂-Differenzverträge: Vorverfahren 2026 gestartet
Förderzeitraum: 06.10.2025 – 01.12.2025
Förderzentrale Deutschland & Fördermanagementdienst: Zukunft der Fördermittelbeantragung
Förderzeitraum: 2025 – 2029

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!