Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Teilprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse“ kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse.
Gefördert werden externe Beratungsleistungen, mit denen bestehende Prozesse analysiert, digitale Soll-Prozesse entwickelt, passende Softwarelösungen ausgewählt und deren Einführung fachlich begleitet werden. Ziel ist es, die Effizienz im Unternehmen durch digitale Abläufe nachhaltig zu steigern.
Der aktuelle Förderaufruf der NRW.BANK läuft vom 07.09.2026 bis zum 01.12.2026. Für diesen Aufruf steht ein Fördervolumen von 1,415 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bewilligung erfolgt nach Eingang vollständiger Antragsunterlagen im sogenannten Windhundprinzip.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Gefördert werden insbesondere:
Gefördert werden ausschließlich externe Beratungsleistungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Die Beratung muss darauf abzielen, digitale Abläufe vorzubereiten und die Einführung einer Softwarelösung fachlich zu begleiten.
Förderfähig sind ausschließlich folgende Beratungsleistungen:
Die Förderung richtet sich damit nicht auf die reine Anschaffung von Software, sondern auf die vorgelagerte und begleitende Prozessberatung. Im Mittelpunkt steht die strukturierte Digitalisierung interner Abläufe.
Nicht förderfähig sind insbesondere Software-, Hardware- und Lizenzkosten, reine Standard-IT-Installationen ohne Prozessberatung, Schulungen ohne Bezug zur Prozessoptimierung, Maßnahmen zur ausschließlichen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassensysteme sowie Reise- und Unterbringungskosten des Beratungsunternehmens.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Für den Antrag ist ein gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens erforderlich. Dieses muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben. Eine Zertifizierung des Beratungsunternehmens ist nicht erforderlich.
In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden. Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union genutzt werden.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse
Bild von Subventa mit UnterstĂĽtzung von KI (ChatGPT)
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