NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent

NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent

NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent

Förderzeitraum: 27.08.2026 – max. 25 Anmledungen
NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Teilprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in“ kleine Unternehmen dabei, Hochschulabsolventen projektbezogen einzustellen. Ziel ist es, Innovations-, Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitskompetenz direkt im Unternehmen aufzubauen.

Gefördert wird die Beschäftigung eines Hochschulabsolventen als MID-Assistent, der ein konkretes Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt im Unternehmen eigenständig oder unterstützend umsetzt. Die Förderung erfolgt über die NRW.BANK als Zuschuss für eine Laufzeit von 24 Monaten.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Das Unternehmen muss insbesondere folgende Voraussetzungen erfĂĽllen:

  • weniger als 50 Beschäftigte
  • maximal 5 Mitarbeitende mit akademischem Abschluss
  • Firmensitz in Nordrhein-Westfalen
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro

Das Programm richtet sich vor allem an Unternehmen, die bislang keine oder nur wenige akademisch qualifizierte Mitarbeitende beschäftigen und durch Wissenstransfer aus Hochschulen neue Kompetenzen aufbauen wollen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Ärzte, Arztpraxen, Sanatorien sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, soweit es nicht um Verarbeitung oder Vermarktung geht.

 

Fördermittel wofür?

Gefördert wird die Neueinstellung eines Hochschulabsolventen als MID-Assistent für ein klar abgegrenztes Projekt im Unternehmen.

Förderfähig sind insbesondere Projekte in folgenden Bereichen:

  • Innovationsprojekte
  • Digitalisierungsprojekte
  • Nachhaltigkeitsprojekte
  • Entwicklung intelligenter Applikationen
  • Einsatz von KĂĽnstlicher Intelligenz oder Maschinellem Lernen
  • Data Mining, Echtzeitverarbeitung oder High-Performance-Computing
  • Augmented-Reality- und Virtual-Reality-Anwendungen
  • Entwicklung von Prototypen oder Minimum Viable Products
  • Schnittstellen zu bestehenden Systemen
  • nachhaltige und klimaneutrale Produkte, Prozesse und Produktionsverfahren

Förderfähig ist nur ein bestimmtes, in sich abgeschlossenes Vorhaben. Im Antrag muss nachvollziehbar erläutert werden, welches Produkt, welche Dienstleistung oder welches Verfahren entwickelt oder weiterentwickelt werden soll und welche Anforderungen sich daraus an den MID-Assistenten ergeben.

Der Hochschulabschluss des neuen Mitarbeiters darf bei Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Eine Verlängerung dieser Frist ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei anschließender wissenschaftlicher Tätigkeit.

Nicht gefördert werden routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Werkstudenten, Anteilseigner des Unternehmens sowie bestimmte Familienangehörige von Anteilseignern oder Geschäftsführern.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung.

  • Unternehmen ohne Mitarbeiter mit Hochschulabschluss:
    bis zu 48.000 Euro fĂĽr 24 Monate
  • Unternehmen mit 1 bis maximal 5 Mitarbeitern mit Hochschulabschluss:
    bis zu 33.000 Euro fĂĽr 24 Monate
  • Förderdauer:
    24 fortlaufende Kalendermonate
  • Beschäftigungsdauer:
    mindestens 24 Monate
  • Mindestgehalt:
    mindestens 30.000 Euro Jahresbrutto ohne Arbeitgeberanteile
  • Teilzeit:
    möglich, aber mindestens 50 % der tariflich oder betrieblich vereinbarten Regelarbeitszeit
  • Beihilfeform:
    De-minimis-Beihilfe

Pro Unternehmen wird die Beschäftigung eines MID-Assistenten gefördert. Die Einstellung darf vor Bewilligung noch nicht erfolgt sein. Nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss die Einstellung grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen erfolgen.

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Zunächst erfolgt die Anmeldung zum Wartesaal. Nach Aufforderung ist innerhalb von 6 Wochen eine Vorhabensskizze einzureichen. Nach positiver Prüfung bleibt anschließend ein Zeitraum von maximal 6 Monaten, um den Förderantrag zu stellen.

Eine Kombination mit weiteren öffentlichen Zuschüssen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

 

Förderprogramm

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit UnterstĂĽtzung von KI (ChatGPT)

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