Mit der neuen Förderrichtlinie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) stärkt die Bundesregierung den Arbeits- und Gesundheitsschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt.
Ziel ist die Entwicklung und Erprobung innovativer, praxisnaher Lösungen für sichere, gesunde und menschengerechte Arbeitsbedingungen – insbesondere in Bereichen mit hohem Belastungsrisiko oder neuen technologischen Herausforderungen.
alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland, z.B.
Nicht antragsberechtigt: natürliche Personen
Gefördert werden Projekte, die zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beitragen, insbesondere in folgenden Themenfeldern:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als De-minimis-Beihilfe (max. 300.000 EUR in drei Steuerjahren)
Förderquote: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderrichtlinie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt
Bild von Andrii Yalanskyi
Weitere Beiträge
Neueste Beiträge
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!
Kategorien