GRW Thüringen: Wichtige Änderungen ab 11/2025

GRW Thüringen: Wichtige Änderungen ab 11/2025
17. November 2025

GRW Thüringen: Wichtige Änderungen ab 11/2025

Förderzeitraum: 01.11.2025 – 31.12.2030
Thüringen

Seit dem 01.11.2025 gilt in Thüringen eine überarbeitete GRW-Richtlinie (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“). Die Fördersystematik bleibt im Kern erhalten, aber mehrere praxisrelevante Hürden wurden vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) abgebaut – vor allem für Gründer, Branchen mit bisherigem Ausschluss und Großunternehmen.

 

Was ist neu?

1. Keine Benachteiligung ohne Tarifbindung mehr

  • Die frühere Kürzung des Zuschusses um 5 Prozentpunkte bei fehlender Tarifbindung entfällt.

  • Unternehmen ohne Tarifbindung erhalten jetzt die vollen Fördersätze.

2. Leiharbeiter-Quote als Ausschlusskriterium gestrichen

  • Der bisherige Ausschluss von Betriebsstätten mit mehr als 20 % Leiharbeitern wurde aufgehoben.

  • Entscheidend sind wieder vor allem Branche (Positiv-/bedingte Positivliste), Investitionsart und regionale Effekte.

3. Erleichterungen für Gründer (KMU in der Gründungsphase)

  • Das Mindestinvestitionsvolumen sinkt für KMU in der Gründungsphase von 100.000 € auf 50.000 €.

  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind in Gründungsvorhaben wieder förderfähig.

  • Ergebnis: Deutlich einfacher Zugang zur GRW für junge Unternehmen mit kleineren, aber substanziellen Investitionen.

4. Mehr Spielraum für Großunternehmen

  • Großunternehmen können nun nicht nur Transformationsinvestitionen, sondern auch klassische Erweiterungsinvestitionen (Neubau, Erweiterung, Diversifizierung etc.) fördern lassen.

  • Die Förderung erfolgt über De-minimis und ist praktisch auf max. ca. 300.000 € Zuschuss begrenzt.

5. Branchen- und Tourismus-Ausschlüsse entschärft

  • Die Herstellung von Kunststoff-Verpackungsfolien ist nicht mehr generell vom Programm ausgeschlossen.

  • Beim Neubau von Beherbergungsbetrieben entfällt der GRW-spezifische Ausschluss wegen zu geringem Anteil barrierefreier Betten.

  • Solche Vorhaben sind wieder förderfähig, sofern sie die sonstigen GRW-Kriterien erfüllen.

 

Was bleibt gleich?

1. Ziel und Grundlogik des Programms

  • Förderung von Investitionen in strukturschwachen Regionen Thüringens zur Stärkung von Beschäftigung, Einkommen und Wettbewerbsfähigkeit

  • Zugang weiterhin über Positivliste und bedingte Positivliste der wirtschaftlich förderfähigen Branchen

  • Typische Vorhaben:

    • Errichtung neuer Betriebsstätten

    • Kapazitätserweiterung

    • Diversifizierung und grundlegende Änderung von Produktionsprozessen

    • Erwerb stillgelegter Betriebe

    • Transformationsinvestitionen (Umweltschutz, Energieeffizienz, Eigenenergie aus erneuerbaren Quellen).

2. Wer grundsätzlich förderfähig ist

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Thüringen, deren Tätigkeit in Positiv- oder bedingter Positivliste erfasst ist

  • KMU und Großunternehmen – bei Großunternehmen meist begrenzt durch De-minimis

  • Die bekannten Ausschlüsse (z. B. Unternehmen in Schwierigkeiten, ≥ 25 % öffentliche Beteiligung, Verstöße gegen EU-Rückforderungsanordnungen) gelten weiter.

 

Wie wird gefördert?

  • Förderart:

    • Zuschuss, i. d. R. als Anteilsfinanzierung (Projektförderung, nicht rückzahlbar).

  • Die Zuschüsse variieren je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße:

    C-Fördergebiete (Höchstsätze):

    • Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und Stadt Suhl

      • kleine Unternehmen: 40 %

      • mittlere Unternehmen: 30 %

      • große Unternehmen: 20 %

    C-Fördergebiete:

    • Landkreise Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis, Stadt Gera und Stadt Kölleda

      • kleine Unternehmen: 35 %

      • mittlere Unternehmen: 25 %

      • große Unternehmen: 15 %

    C-Fördergebiet Eisenach:

    • kleine Unternehmen: 30 %

    • mittlere Unternehmen: 20 %

    • große Unternehmen: 10 %

    D-Fördergebiete:

    • Landkreise Eichsfeld, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda (ohne Kölleda), Weimarer Land sowie Städte Erfurt, Jena, Weimar

      • kleine Unternehmen: 20 %

      • mittlere Unternehmen: 10 %

      • große Unternehmen: 10 % (i.d.R. De-minimis)

  • Bemessungsgrundlage:

    • die förderfähigen Investitionskosten (Sachkapital) oder alternativ die Lohnkosten neu geschaffener Dauerarbeitsplätze (für bis zu zwei Jahre)

  • Lohnkostenbezogene Zuschüsse:

    • Förderfähig sind Dauerarbeitsplätze mit einer Jahresbruttolohnsumme von 50.000 € bis 100.000 € (inkl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung), die im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben neu entstehen.

 

Förderprogramm

Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – GRW-Richtlinie –

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild: Subventa

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