
Seit dem 01.11.2025 gilt in Thüringen eine überarbeitete GRW-Richtlinie (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“). Die Fördersystematik bleibt im Kern erhalten, aber mehrere praxisrelevante Hürden wurden vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) abgebaut – vor allem für Gründer, Branchen mit bisherigem Ausschluss und Großunternehmen.
1. Keine Benachteiligung ohne Tarifbindung mehr
Die frühere Kürzung des Zuschusses um 5 Prozentpunkte bei fehlender Tarifbindung entfällt.
Unternehmen ohne Tarifbindung erhalten jetzt die vollen Fördersätze.
2. Leiharbeiter-Quote als Ausschlusskriterium gestrichen
Der bisherige Ausschluss von Betriebsstätten mit mehr als 20 % Leiharbeitern wurde aufgehoben.
Entscheidend sind wieder vor allem Branche (Positiv-/bedingte Positivliste), Investitionsart und regionale Effekte.
3. Erleichterungen für Gründer (KMU in der Gründungsphase)
Das Mindestinvestitionsvolumen sinkt für KMU in der Gründungsphase von 100.000 € auf 50.000 €.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind in Gründungsvorhaben wieder förderfähig.
Ergebnis: Deutlich einfacher Zugang zur GRW für junge Unternehmen mit kleineren, aber substanziellen Investitionen.
4. Mehr Spielraum für Großunternehmen
Großunternehmen können nun nicht nur Transformationsinvestitionen, sondern auch klassische Erweiterungsinvestitionen (Neubau, Erweiterung, Diversifizierung etc.) fördern lassen.
Die Förderung erfolgt über De-minimis und ist praktisch auf max. ca. 300.000 € Zuschuss begrenzt.
5. Branchen- und Tourismus-Ausschlüsse entschärft
Die Herstellung von Kunststoff-Verpackungsfolien ist nicht mehr generell vom Programm ausgeschlossen.
Beim Neubau von Beherbergungsbetrieben entfällt der GRW-spezifische Ausschluss wegen zu geringem Anteil barrierefreier Betten.
Solche Vorhaben sind wieder förderfähig, sofern sie die sonstigen GRW-Kriterien erfüllen.
1. Ziel und Grundlogik des Programms
Förderung von Investitionen in strukturschwachen Regionen Thüringens zur Stärkung von Beschäftigung, Einkommen und Wettbewerbsfähigkeit
Zugang weiterhin über Positivliste und bedingte Positivliste der wirtschaftlich förderfähigen Branchen
Typische Vorhaben:
Errichtung neuer Betriebsstätten
Kapazitätserweiterung
Diversifizierung und grundlegende Änderung von Produktionsprozessen
Erwerb stillgelegter Betriebe
Transformationsinvestitionen (Umweltschutz, Energieeffizienz, Eigenenergie aus erneuerbaren Quellen).
2. Wer grundsätzlich förderfähig ist
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Thüringen, deren Tätigkeit in Positiv- oder bedingter Positivliste erfasst ist
KMU und Großunternehmen – bei Großunternehmen meist begrenzt durch De-minimis
Die bekannten Ausschlüsse (z. B. Unternehmen in Schwierigkeiten, ≥ 25 % öffentliche Beteiligung, Verstöße gegen EU-Rückforderungsanordnungen) gelten weiter.
Förderart:
Zuschuss, i. d. R. als Anteilsfinanzierung (Projektförderung, nicht rückzahlbar).
Die Zuschüsse variieren je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße:
C-Fördergebiete (Höchstsätze):
Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und Stadt Suhl
kleine Unternehmen: 40 %
mittlere Unternehmen: 30 %
große Unternehmen: 20 %
C-Fördergebiete:
Landkreise Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis, Stadt Gera und Stadt Kölleda
kleine Unternehmen: 35 %
mittlere Unternehmen: 25 %
große Unternehmen: 15 %
C-Fördergebiet Eisenach:
kleine Unternehmen: 30 %
mittlere Unternehmen: 20 %
große Unternehmen: 10 %
D-Fördergebiete:
Landkreise Eichsfeld, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda (ohne Kölleda), Weimarer Land sowie Städte Erfurt, Jena, Weimar
kleine Unternehmen: 20 %
mittlere Unternehmen: 10 %
große Unternehmen: 10 % (i.d.R. De-minimis)
Bemessungsgrundlage:
die förderfähigen Investitionskosten (Sachkapital) oder alternativ die Lohnkosten neu geschaffener Dauerarbeitsplätze (für bis zu zwei Jahre)
Lohnkostenbezogene Zuschüsse:
Förderfähig sind Dauerarbeitsplätze mit einer Jahresbruttolohnsumme von 50.000 € bis 100.000 € (inkl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung), die im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben neu entstehen.
Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – GRW-Richtlinie –
Bild: Subventa
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