Küste im Wandel: Meeresspiegelanstieg

Küste im Wandel: Meeresspiegelanstieg

Küste im Wandel: Meeresspiegelanstieg

Förderzeitraum: 29.01.2026 – 15.04.2026
Küste im Wandel: Meeresspiegelanstieg

Der steigende Meeresspiegel verschärft Sturmflutrisiken, verändert Küstenökosysteme und setzt Infrastruktur, Landwirtschaft, Tourismus und Siedlungsräume unter wachsenden Anpassungsdruck. Mit der Richtlinie „Küste im Wandel – Auswirkungen des steigenden Meeresspiegels auf deutsche Küstengebiete“ fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) interdisziplinäre Verbünde, die lokale Herausforderungen in Nord- und Ostsee-Regionen wissenschaftsbasiert analysieren und handlungsfähige Anpassungsstrategien für Küstenschutz, Management sowie Natur- und Umweltschutz entwickeln.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen

  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. KMU)

Einschränkungen:

  • Einzelvorhaben sind ausgeschlossen – es werden ausschließlich interdisziplinäre Verbundprojekte gefördert.

  • Verbünde ohne Beteiligung von Hochschulen/Universitäten sind nicht förderfähig.

  • Verbände/gesellschaftliche Organisationen sind nur ausnahmsweise förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungsbeitrag leisten.

  • Landesbehörden/Landesämter sind in der Regel nicht förderfähig (nicht als Forschungseinrichtungen ausgewiesen).

  • Zum Zeitpunkt der Auszahlung wird eine Betriebsstätte/Niederlassung bzw. Einrichtung in Deutschland verlangt.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden lokal ausgerichtete, interdisziplinäre Verbünde, die den Meeresspiegelanstieg und seine Folgen konkret in Küstenregionen der Nord- und Ostsee adressieren – mit dem Ziel, belastbare Konzepte und Handlungsempfehlungen für resiliente Küstenökosysteme und Küstengemeinden zu liefern.

Mögliche Forschungsthemen (einzeln oder kombiniert):

  • Naturbasierter/naturnaher Küstenschutz: lokale adaptive Konzepte, die Unsicherheiten, Extremereignisse, Sturmfluten und sozioökonomische/ökologische Kontexte einbeziehen

  • Südliche Ostsee/Flachwasserökosysteme: mittelfristige und langfristige Entwicklung (z. B. Bodden, Haffe, Strandseen) inkl. Biodiversität, Hydrodynamik, Morphologie, Chemie/Biologie und Nutzungskonflikte

  • Schadstoff- und Nährstoffeinträge: Transport, Remobilisierung, Verteilungswege – plus Ableitung von Minderungsmaßnahmen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher/wirtschaftlicher Nutzung

  • Transformation vulnerabler Küstengebiete: lokale Zukunftsszenarien, gesellschaftliche/politische Erfordernisse und Risiken – auch aufbauend auf Reallaboren/Experimentierräumen

Zusätzliche Anforderungen/Erwartungen:

  • Synergien zu relevanten nationalen/europäischen Küstenforschungsinitiativen sollen dargestellt werden (Abgrenzung/Neuheit).

  • Datenmanagement ist explizit mitzudenken (Forschungsdatenmanagementplan, FAIR/Repositorien, Metadaten, persistente IDs).

  • Wissenschaftskommunikation ist einzuplanen (bei Verbünden idealerweise als gemeinsame Strategie).

  • Optional (falls relevant): Schiffsexpeditionen müssen bereits in der Skizze begutachtungsfähig beschrieben und finanziell im Vorhaben abgebildet werden.

 

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Unternehmen i.d.R. bis zu 50 %

  • Max. Zuwendung pro Verbund (wissenschaftliche Projekte): grundsätzlich bis 1.600.000 € (inkl. Projektpauschalen/Gemeinkosten/Pauschalen)
  • Koordinierungs- und Transferprojekt (Dachprojekt): zusätzlich bis 400.000 €, Laufzeit grundsätzlich 36 Monate, endet nach den wissenschaftlichen Projekten (Transferabsicherung)

 

Förderprogramm

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Küste im Wandel – Auswirkungen des steigenden Meeresspiegels auf deutsche Küstengebiete“, Bundesanzeiger vom 29.01.2026

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Thorsten Schier

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