Förderung innovativer KI-Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse

Förderung innovativer KI-Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse

Förderung innovativer KI-Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse

Förderzeitraum: 28.07.2026 – 30.04.2027
Förderung innovativer KI-Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des geplanten wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz (IPCEI-AI).

Ziel ist der Aufbau eines leistungsfähigen europäischen KI-Ökosystems. Gefördert werden hochinnovative und anwendungsnahe Vorhaben zu KI-Technologien der nächsten Generation, insbesondere mit Bezug zu Datenverarbeitung, souveränen KI-Modellen, Open-Source-Komponenten, KI-Diensten sowie Cloud- und Edge-Technologien.

Vorhabenskizzen können laufend eingereicht werden. Die erste Bewertung erfolgt zum 21.08.2026. Danach sind weitere Bewertungsstichtage zum 31.10. und 30.04. vorgesehen.

 

Fördermittel für wen?

Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbundprojekte. Einzelvorhaben kommen in der Regel nicht für eine Förderung in Betracht.

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Start-ups
  • staatliche und nichtstaatliche Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen
  • öffentliche Einrichtungen
  • sonstige Einrichtungen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsinteresse

Bei Verbundprojekten sollte die Konsortialleitung grundsätzlich durch ein Unternehmen wahrgenommen werden.

 

Fördermittel wofür?

Gefördert werden hochinnovative und anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Künstliche Intelligenz. Die Vorhaben sollen einen klaren Beitrag zum geplanten IPCEI-AI leisten und die Entwicklung eines europäischen KI-Ökosystems der nächsten Generation unterstützen.

Förderfähig sind insbesondere Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Datenverarbeitung:
    Komponenten zur Verwaltung, Verarbeitung und Bereitstellung hochwertiger Daten für KI-Modelle
  • souveräne Basismodelle:
    große KI-Modelle auf Open-Source-Basis für komplexe Aufgaben wie Sprachverständnis, Simulation, Bilderzeugung oder Problemlösung
  • souveräne sektorspezifische Modelle:
    branchenspezifische KI-Modelle auf Basis strukturierter Geschäfts- und Maschinendaten
  • KI-Bereitstellung und KI-Betrieb:
    Technologien für Bereitstellung, Nachtraining, Wartung, Überwachung und Aktualisierung von KI-Modellen
  • offene Plattformen für KI:
    offen zugängliche und erweiterbare Software- oder Infrastruktur-Ökosysteme
  • KI-Dienste:
    innovative KI-Anwendungen im industriellen Umfeld, etwa mit maschinellem Lernen, Natural Language Processing oder Computer Vision
  • Cloud- und Edge-Technologien:
    neuartige digitale Technologien und Software für KI im Cloud-Edge-Continuum
  • übergreifende Vorhaben:
    Governance, Koordinierung, Meilensteinplanung, Transfer und weitere Querschnittsthemen

Der Technologiereifegrad der Vorhaben sollte in der Regel zwischen TRL 5 und TRL 8 liegen. Die Projekte sollen konkrete Verwertungsperspektiven eröffnen, die Anwenderbasis offener KI-Technologien erweitern und eine nachhaltige Weiterentwicklung über die Förderphase hinaus unterstützen.

Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Die Laufzeit soll in der Regel 36 Monate nicht überschreiten.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung.

  • Experimentelle Entwicklung:
    grundsätzlich bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten
  • Kleine Unternehmen:
    Erhöhung um bis zu 20 Prozentpunkte möglich
  • Mittlere Unternehmen:
    Erhöhung um bis zu 10 Prozentpunkte möglich
  • Wirksame Zusammenarbeit oder weite Verbreitung der Ergebnisse:
    Erhöhung um bis zu 15 Prozentpunkte möglich
  • Maximale Beihilfeintensität:
    bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten
  • Maximalbetrag:
    bis zu 25 Mio. Euro pro Unternehmen und Vorhaben
  • Forschungseinrichtungen:
    bei nichtwirtschaftlicher Tätigkeit bis zu 100 % Förderung möglich

Förderfähig können insbesondere Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Kosten für Auftragsforschung, Wissen, Patente, Beratung sowie zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten sein.

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst ist eine Vorhabenskizze einzureichen. Nach positiver Bewertung kann eine Aufforderung zur förmlichen Antragstellung erfolgen.

 

Förderprogramm

IPCEI-AI – Richtlinie zur Förderung von innovativen Vorhaben im Rahmen des wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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