
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Teilprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in“ kleine Unternehmen dabei, Hochschulabsolventen projektbezogen einzustellen. Ziel ist es, Innovations-, Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitskompetenz direkt im Unternehmen aufzubauen.
Gefördert wird die Beschäftigung eines Hochschulabsolventen als MID-Assistent, der ein konkretes Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt im Unternehmen eigenständig oder unterstützend umsetzt. Die Förderung erfolgt über die NRW.BANK als Zuschuss für eine Laufzeit von 24 Monaten.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Das Unternehmen muss insbesondere folgende Voraussetzungen erfĂĽllen:
Das Programm richtet sich vor allem an Unternehmen, die bislang keine oder nur wenige akademisch qualifizierte Mitarbeitende beschäftigen und durch Wissenstransfer aus Hochschulen neue Kompetenzen aufbauen wollen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Ärzte, Arztpraxen, Sanatorien sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, soweit es nicht um Verarbeitung oder Vermarktung geht.
Gefördert wird die Neueinstellung eines Hochschulabsolventen als MID-Assistent für ein klar abgegrenztes Projekt im Unternehmen.
Förderfähig sind insbesondere Projekte in folgenden Bereichen:
Förderfähig ist nur ein bestimmtes, in sich abgeschlossenes Vorhaben. Im Antrag muss nachvollziehbar erläutert werden, welches Produkt, welche Dienstleistung oder welches Verfahren entwickelt oder weiterentwickelt werden soll und welche Anforderungen sich daraus an den MID-Assistenten ergeben.
Der Hochschulabschluss des neuen Mitarbeiters darf bei Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Eine Verlängerung dieser Frist ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei anschließender wissenschaftlicher Tätigkeit.
Nicht gefördert werden routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Werkstudenten, Anteilseigner des Unternehmens sowie bestimmte Familienangehörige von Anteilseignern oder Geschäftsführern.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung.
Pro Unternehmen wird die Beschäftigung eines MID-Assistenten gefördert. Die Einstellung darf vor Bewilligung noch nicht erfolgt sein. Nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss die Einstellung grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Zunächst erfolgt die Anmeldung zum Wartesaal. Nach Aufforderung ist innerhalb von 6 Wochen eine Vorhabensskizze einzureichen. Nach positiver Prüfung bleibt anschließend ein Zeitraum von maximal 6 Monaten, um den Förderantrag zu stellen.
Eine Kombination mit weiteren öffentlichen Zuschüssen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in
Bild von Subventa mit UnterstĂĽtzung von KI (ChatGPT)
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