NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse

NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse

NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Prozesse

Förderzeitraum: 07.09.2026 – 01.12.2026
NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Prozesse

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Teilprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse“ kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse.

Gefördert werden externe Beratungsleistungen, mit denen bestehende Prozesse analysiert, digitale Soll-Prozesse entwickelt, passende Softwarelösungen ausgewählt und deren Einführung fachlich begleitet werden. Ziel ist es, die Effizienz im Unternehmen durch digitale Abläufe nachhaltig zu steigern.

Der aktuelle Förderaufruf der NRW.BANK läuft vom 07.09.2026 bis zum 01.12.2026. Für diesen Aufruf steht ein Fördervolumen von 1,415 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bewilligung erfolgt nach Eingang vollständiger Antragsunterlagen im sogenannten Windhundprinzip.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Gefördert werden insbesondere:

  • KMU mit Digitalisierungsbedarf in internen Prozessen
  • KMU mit Optimierungsbedarf in Geschäfts- und Produktionsabläufen

 

Fördermittel wofür?

Gefördert werden ausschließlich externe Beratungsleistungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Die Beratung muss darauf abzielen, digitale Abläufe vorzubereiten und die Einführung einer Softwarelösung fachlich zu begleiten.

Förderfähig sind ausschließlich folgende Beratungsleistungen:

  • IST-Analyse:
    Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe
  • SOLL-Konzeption:
    Erarbeitung optimierter digitaler Arbeitsabläufe
  • Software-Auswahl:
    UnterstĂĽtzung bei der Auswahl geeigneter Systeme
  • Implementierungsbegleitung:
    fachliche Beratung während der Einführungsphase der Software

Die Förderung richtet sich damit nicht auf die reine Anschaffung von Software, sondern auf die vorgelagerte und begleitende Prozessberatung. Im Mittelpunkt steht die strukturierte Digitalisierung interner Abläufe.

Nicht förderfähig sind insbesondere Software-, Hardware- und Lizenzkosten, reine Standard-IT-Installationen ohne Prozessberatung, Schulungen ohne Bezug zur Prozessoptimierung, Maßnahmen zur ausschließlichen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassensysteme sowie Reise- und Unterbringungskosten des Beratungsunternehmens.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Förderumfang:
    höchstens 500 Euro pro Tagewerk
  • Beratungstage:
    maximal 30 Tagewerke
  • Maximaler Zuschuss:
    bis zu 15.000 Euro
  • Beihilfeform:
    De-minimis-Beihilfe
  • Auszahlung:
    als Festbetrag in einer Summe nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids

Für den Antrag ist ein gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens erforderlich. Dieses muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben. Eine Zertifizierung des Beratungsunternehmens ist nicht erforderlich.

In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden. Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union genutzt werden.

 

Förderprogramm

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit UnterstĂĽtzung von KI (ChatGPT)

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