Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zur “Virtuellen und Erweiterten Realität (VR/AR) in der beruflichen Bildung” (VRARBB) (05.01.2018 – 31.12.2023)

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zur “Virtuellen und Erweiterten Realität (VR/AR) in der beruflichen Bildung” (VRARBB) (05.01.2018 – 31.12.2023)

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zur "Virtuellen und Erweiterten Realität (VR/AR) in der beruflichen Bildung" (VRARBB) (05.01.2018 - 31.12.2023)

Virtual Reality (VR)- und Augmented Reality (AR)-Technologien bieten das Potenzial, das praxis- und arbeitsplatznahe Lernen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung deutlich zu verbessern. Zusätzlich weiten sich mit der technischen Weiterentwicklung und den sinkenden Anschaffungskosten der Endgeräte die Einsatzmöglichkeiten von VR und AR derzeit rasant aus.

Über neue VR- und AR-Lehr- und Lernkonzepte, die diese Fördermaßnahme behandelt, soll der Nutzen und der Mehrwert von VR- und AR-Technologien für die berufliche Aus- und Weiterbildung geprüft und aufgezeigt werden.

Bei der Entwicklung und Implementierung der VR-/AR-Lehr- und Lernkonzepte sind im Rahmen dieses Förderprogramms folgende vier Punkte zu berücksichtigen:

  1. Der didaktisch-methodische Mehrwert des Lehr- und Lernkonzepts.
  2. Die bedarfsorientierte, praktische Einsatzfähigkeit und Nachhaltigkeit des Lehr- und Lernkonzepts.
  3. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen bei der Implementierung in der Praxis.
  4. Der Aufbau auf bereits bestehender Technologie (Software und Hardware).

Antragsberechtigt für die Förderung sind alle Institutionen, die im Bereich der Forschung und Entwicklung zu VR und AR und/oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können individuell bis zu 100% gefördert werden. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wir zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

Bemessungsgrundlage für den Förderumfang der Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Hierbei wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% vorausgesetzt.

Für KMU sind hierbei differenzierte Aufschläge zulässig.

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