Förderung von digitalen Modellregionen (03.07.2018 – 31.12.2021)

Förderung von digitalen Modellregionen (03.07.2018 – 31.12.2021)

Förderung von digitalen Modellregionen (03.07.2018 - 31.12.2021)

Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Digitalisierungsprojekte nordrhein-westfälischer Kommunen in ausgewählten Modellregionen. Fokus des Förderprogrammes sind innovative Projekte, die eine Strahlkraft in ganz Nordrhein-Westfalen entfalten können, in folgenden Bereichen:

  • E-Government mit dem Schwerpunkt auf Projekten zum Aufbau eines digitalen Bürgerbüros,
  • digitale Stadtentwicklung mit den Themenschwerpunkten Mobilität, Energie, Klima, Umwelt, Gesundheit, Wissenstransfer und Start-ups, eHandel, Tourismus 4.0, digitale Kreativquartiere, Bildung, Sicherheit und Smart Home.

Zudem werden die Einrichtung und der Betrieb je eines Projektbüros zur Kooperation und Kommunikation in und zwischen den Modellregionen sowie zur Koordination der Einzelprojekte in den fünf Leitkommunen gefördert.

Die Modellregionen für die jeweiligen Regierungsbezirke sind:

  • Leitkommune Stadt Soest mit den beteiligten Städten Iserlohn und Lippstadt sowie Kreis Soest (Arnsberg),
  • Leitkommune Stadt Paderborn mit den beteiligten Städten Bielefeld und Delbrück sowie Kreis Paderborn (Detmold),
  • Leitkommune Wuppertal mit den beteiligten Städten Solingen und Remscheid (Düsseldorf),
  • Leitkommune Aachen mit der beteiligten Städteregion Aachen (Köln) und
  • Leitkommune Gelsenkirchen mit der beteiligten Stadt Bottrop und Kreis Recklinghausen (Münster).

Die Höhe der Fördermittel entspricht hier:

  • bei Kommunen, Gebietskörperschaften sowie gemeinnützigen Vereinen bis zu 80% der
    förderfähigen Ausgaben,
  • bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbaren Institutionen im nichtwirtschaftlichen Bereich bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben und
  • bei anderen Zuwendungsempfängern i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% förderfähigen Ausgaben.

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